HVG-Fachtagung „Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) – was können wir von anderen Gesundheitsberufen lernen?“

Am Freitag, 11.6.2021 fand von 9.00 bis 12.00 Uhr die diesjährige HVG-Fachtagung mit dem TitelOrganisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) – was können wir von anderen Gesundheitsberufen lernen?“ online statt.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Den Vortrag von Prof. Dr. Jutta Räbiger: Qualitätsanforderungen und Modelle der praktischen Ausbildung mit Patient*innen in primärqualifizierenden Therapiestudiengängen finden Sie hier.

Den Vortrag von Prof. Dr. Markus Zimmermann: Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) –was können wir von
anderen Gesundheitsberufen lernen? Beispiel Pflege Modell B finden Sie hier.

Den Vortrag von Prof. Dr. D. Tegethoff, Prof. Dr. M. Grieshop: Das Studium von Hebammen finden Sie hier.

Den Vortrag von Prof. Dr. Gekle: Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung finden Sie hier.

Hochschulische Ausbildung: Teilerfolg erzielt – Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses „Therapieberufe an die Hochschulen“

Die Modellphase für die primärqualifizierenden Studiengänge in den Therapieberufen soll nun doch „nur“ bis Ende 2024 verlängert werden. So sieht es ein Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor.

Die Modellklausel in den bestehenden Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sollte laut Kabinettsentwurf bis zum Jahr 2026 verlängert werden, also bis in die übernächste Legislaturperiode – eine Verschiebung auf die lange Bank! Die Partner des Bündnisses „Therapieberufe an die Hochschulen“ haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme eine Verlängerung bis maximal in die nächste Legislaturperiode gefordert. Diese Forderung haben die Regierungsparteien nun aufgegriffen. Im Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD heißt es: „Das Fortbestehen der bisherigen Modellstudiengänge wird im Hinblick darauf gesichert, dass sie gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein können, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen“. Die Regierungskoalition setzt damit ein Zeichen für die kommende Legislaturperiode, in der bei der Novellierung der Ausbildungen in den Therapieberufen über die Ausgestaltung der hochschulischen Ausbildung entschieden werden soll.

Nach aktuellem Zeitplan wird der Deutsche Bundestag über das GVWG in der kommenden Woche in 2. und 3. Lesung entscheiden. Das Gesetz muss danach noch in 2. Lesung den Bundesrat passieren.

Positionspapier des HRK-Präsidiums „Akademisierung der Gesundheitsberufe“

In seinem Positionspapier „Akademisierung der Gesundheitsberufe“ appelliert das Präsidium der HRK nachdrücklich an die Politik, den Prozess der Akademisierung der Gesundheitsberufe deutlich zu beschleunigen, um hinsichtlich der dringend erforderlichen Ausprägung entsprechender wissenschaftlicher Disziplinen dem nationalen Bedarf gerecht zu werden und den internationalen Anschluss nicht gänzlich zu verlieren. Maßstab einer beschleunigten Akademisierung der Gesundheitsberufe bleibt dabei die jeweils zu erwartende Qualitätsverbesserung im Versorgungsgeschehen.

Das Positionspapier des HRK-Präsidiums finden Sie hier.

Stellungnahme des HVG zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung fordert der HVG den deutschen Bundestag auf, die lang überfällige Weiterentwicklung der Therapieberufe nicht erneut zu blockieren, sondern
• die Umsetzung einer vollständigen hochschulischen Ausbildung zeitnah einzuleiten, um Bund und Ländern zu ermöglichen die knappen Finanzmittel nicht für die Korrektur eines überholten Ausbildungssystems, sondern für eine zukunftsfähige Reform einzusetzen.
• noch im Jahr 2021 eine verbindliche Zeitplanung für die Umsetzung vorzulegen, die Hochschulen und Studieninteressierten Planungssicherheit gibt.
• durch eine Verlängerung der Modellklausel bis spätestens Ende 2023 sicher zu stellen, dass die für die Qualität der therapeutischen Patientenversorgung grundlegende Novellierung mit Einführung einer vollständig hochschulischen Ausbildung in der kommenden Legislaturperiode prioritär realisiert wird.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.