Nachlese: Symposium 25.11.25 „Gesundheitsberufe akademisieren: MehrWert für die Versorgung“ | Regensburg

Pressemitteilung

Symposium zeigt Bedeutung der Akademisierung für die Gesundheitsversorgung

Wer Hebamme werden will, muss dafür ein Studium an einer Hochschule absolvieren. Inzwischen steigt auch bei Pflegepersonal, Logopädinnen und Logopäden sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten der Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Um die Zukunft der Gesundheitsberufe drehte sich nun ein Symposium an der OTH Regensburg.

Unter dem Titel „Gesundheitsberufe akademisieren – MehrWert für die Versorgung?“ fand am 25. November 2025 an der OTH Regensburg ein hochkarätig besetztes Symposium statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis diskutierten zentrale Fragen zur Zukunft der Gesundheitsberufe, zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zu den Potenzialen akademischer Bildung im Gesundheitswesen. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und stieß sowohl vor Ort als auch online auf großes Interesse.

Im Mittelpunkt stand der Impulsvortrag von Prof. Dr. Uta Gaidys, Mitglied des Wissenschaftsrats, die die Entwicklungen der vergangenen Jahre, Empfehlungen zur Disziplinbildung sowie die Bedeutung hochschulischer Qualifikationen im Gesundheitswesen einordnete. Sie verwies auf Herausforderungen wie die zunehmende Ambulantisierung, Personalknappheit, technische Entwicklungen und die weiterhin begrenzten Karrierewege für hochschulisch Qualifizierte in vielen Gesundheitsberufen.

In weiteren Vorträgen zeigten Prof. Dr. Andrea Pfingsten und Prof. Dr. Christiane Wissing von der OTH Regensburg anhand aktueller Studien, dass akademisch ausgebildete Gesundheitsfachpersonen messbar zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Die durch eine hochschulische Ausbildung erweiterten Kompetenzen ermöglichen die Berücksichtigung von Wissen aus Forschung sowie die Einführung neuer Versorgungsmodelle wie den Direktzugang in der Physiotherapie und die heilkundlichen Aufgaben in der Pflege. So werden unter anderem verkürzte Behandlungszeiten und geringere Gesamtkosten erreicht.

Interdisziplinäre Strukturen an der OTH Regensburg als Motor für Innovationen

Der Präsident der OTH Regensburg, Prof. Dr. Ralph Schneider, unterstrich in seinem Grußwort die strategische Ausrichtung der Hochschule im Gesundheitsbereich. Dabei spielen insbesondere das Regensburg Center of Health Sciences and Technology (RCHST), das Institut für Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung (IST) sowie das Regensburg Center of Biomedical Engineering (RCBE) eine Schlüsselrolle. Diese Einrichtungen bündeln Forschung und Lehre an den Schnittstellen von Gesundheit, Technik, Informatik und Sozialwissenschaften und bieten den Rahmen für innovative Projekte und praxisnahe Lösungen.

Ein weiterer Meilenstein ist das Promotionszentrum „Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Gestaltung von Transformationsprozessen“, das Absolventinnen und Absolventen neue Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung bietet und die Disziplinbildung weiter stärkt.

Präsident Schneider betont gesellschaftlichen Mehrwert

Präsident Schneider betonte: „Wir erleben einen Wandel, der neue Antworten erfordert. Akademisch ausgebildete Gesundheitsfachkräfte leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, die Versorgung innovativ, evidenzbasiert und zukunftsfähig zu gestalten.“

Die OTH Regensburg entwickelt ihre interdisziplinären Forschungs- und Ausbildungsstrukturen daher konsequent weiter, um die Gesundheitsversorgung der Region nachhaltig zu stärken.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Uta Gaidys, dem Physiotherapeuten und Praxisinhaber Thomas Nickl und der Logopädin Dietlinde Schrey-Dern wurde deutlich, dass die Akademisierung sowohl Chancen als auch Spannungsfelder mit sich bringt. Neben höheren Qualitätsstandards ging es auch um Fragen der Vergütung und Anerkennung im europäischen Ausland.

Nickl betonte aus eigener Erfahrung, wie wertvoll ein fundiertes wissenschaftliches Studium für die Patientenkommunikation und die berufliche Weiterentwicklung sei, auch wenn dies bisher in der Praxis nicht finanziell honoriert werde.

Das Symposium zeigte eindrucksvoll, wie wichtig die Akademisierung der Gesundheitsberufe für die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems ist. Als besonderes Zeichen der Einigkeit und des Engagements ist hervorzuheben, dass sich in diesem Rahmen vier verschiedene Professionen zusammengefunden haben, um gemeinsam für die Akademisierung der Gesundheitsberufe einzutreten. Deutlich wurde auch: Fortschritte in Versorgungsqualität, Forschung und interdisziplinärer Zusammenarbeit sind nur möglich, wenn Hochschulen, Politik und Praxis gemeinsam an nachhaltigen Lösungen arbeiten.

Die Teilnehmenden des Symposiums waren sich einig: Die Akademisierung der Gesundheitsberufe ist ein wichtiger Schritt für eine qualitativ hochwertige Gesundheits-versorgung. V.l.: Kerstin Hartmann, Prof. Dr. Andrea Pfingsten, Prof. Dr. Uta Gaidys, Prof. Dr. Norina Lauer, Prof. Dr. Christiane Wissing und Prof. Dr. Ralph Schneider                                          Foto: OTH Regensburg/Simone Grebler

Das hybrid organisierte Symposium stieß auf großes Interesse. Sowohl vor Ort als auch online wurde viel diskutiert.

 

 

 

Foto: OTH Regensburg/Simone Grebler

Positionspapier Bündnis Therapieberufe: Perspektiven schaffen

Nach mehr als 25 Jahren Stagnation – Perspektiven schaffen

Mit dem Aufruf „Neuausrichtung durch konsequente Akademisierung!“ wirft das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen einen Blick zurück und nach vorne. Denn: Die Therapieberufe Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sind unverzichtbar für die Versorgung von Patientinnen und Patienten! Unser Ziel: den politischen Entscheidungsträger*innen den dringenden Handlungsbedarf zu verdeutlichen, dass eine konsequente akademische Ausbildung den Weg zu einer starken und zukunftsfähigen Patientenversorgung öffnet.

„Obwohl das Thema seit Jahren auf der politischen Agenda steht, haben die bisherigen Schritte keine verlässliche Perspektive für zeitgemäße akademische Ausbildungen geschaffen, die die Grundlage einer zukunftsfähigen therapeutischen Versorgung der Menschen in Deutschland bilden“, betont Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen. „Im Gegenteil: unklare Finanzierung, Fortführung von parallelen Ausbildungsstrukturen und auf dem Status quo basierende Empfehlungen schaden den Menschen und dem Gesundheitssystem“.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen fordert die politischen Akteure auf:

  • Schaffen Sie umgehend eine gesetzliche Grundlage für die flächendeckende hochschulische Ausbildung in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie – verpflichtend nach international etablierten Standards und mit verbindlicher Perspektive auf eine vollständige Akademisierung!
  • Stellen Sie sicher, dass Bund und Länder gemeinsam ein Finanzierungssystem etablieren, das den Ausbau berufsqualifizierender Studiengänge unterstützt!
  • Fördern Sie Begleitforschung zur Evaluation des Akademisierungsprozesses, um mittelfristig evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können!

Ein Blick zurück

Die gesetzlichen Grundlagen der Therapieberufe sind veraltet: Für die Ergotherapie stammen sie aus dem Jahr 1976, für die Logopädie aus dem Jahr 1980 und für die Physiotherapie aus dem Jahr 1994. Obwohl die Politik seit Langem in der Pflicht steht, diese Regelungen an zeitgemäße Bildungsstandards sowie an die fachinternen Weiterentwicklungen anzupassen, ist bislang kaum etwas passiert. Damit wird auch die Weiterentwicklung der therapeutischen Versorgung erheblich ausgebremst.

Ein Blick nach vorne

Patient*innen haben ein Recht auf eine zukunftssichere und effiziente therapeutische Versorgung. Damit dies gewährleistet werden kann, haben Berufsangehörige und zukünftige Therapeut*innen ein Recht auf Ausbildungen, die wissenschaftlich fundiert sind und internationalen akademischen Standards entsprechen.

Neue Berufsgesetze für die Therapieberufe sind eine Investition in die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung. Sie bedeuten für die berufserfahrenen Therapeut*innen eine längst überfällige Anerkennung ihrer Professionalität, für den Nachwuchs die Chance auf eine zeitgemäße, zukunftsfähige akademische Ausbildung und für Patient*innen die Sicherheit einer bestmöglichen Versorgung nach aktuellen wissenschaftlichen Standards.

Sehen Sie sich hier den vom Bündnis erstellten Zeitstrahl an.

Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen: Aufruf an den Deutschen Bundestag

12. März 2025 – Pressemitteilung

Akademisierung der Therapieberufe: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie brauchen eine hochschulische Ausbildung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Gesundheitsversorgung zukunftssicher zu machen.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Deutschen Bundestag auf:

  • Schaffen Sie eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende hochschulische Ausbildung in den drei Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie!
  • Stellen Sie sicher, dass Bund und Länder gemeinsam ein Finanzierungssystem etablieren, das den Ausbau primärqualifizierender Studiengänge unterstützt!
  • Fördern Sie Begleitforschung zur Evaluation des Akademisierungsprozesses, um langfristig evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können!

Deutschland steht vor einer entscheidenden Weichenstellung: Die Reform der Therapieberufe darf nicht länger aufgeschoben werden. Der Fachkräftemangel in diesen Berufen hat längst ein kritisches Niveau erreicht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die therapeutische Versorgung aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Komplexität von Erkrankungen. Die Lösung liegt auf der Hand: eine vollständige Akademisierung dieser Berufe.

„Deutschland ist Schlusslicht in Europa, wenn es um die hochschulische Ausbildung der Therapieberufe geht“, betont Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen.

Warum die Akademisierung jetzt umgesetzt werden muss:

  • Qualität der Patientenversorgung sichern: Eine hochschulisch fundierte Ausbildung ermöglicht evidenzbasierte Therapieansätze und interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen.
  • Fachkräftemangel bekämpfen: Nur durch attraktive Studiengänge können junge Menschen für diese Berufe gewonnen werden. Die aktuelle Ausbildungssituation führt zu hohen Abbruchquoten und Berufsflucht.
  • Effiziente Nutzung von Ressourcen: Die parallele Existenz von Fachschulen und Studiengängen ist teuer und ineffizient. Ein einheitliches System spart Kosten und erhöht die Ausbildungsqualität.
  • Zukunftsfähigkeit gewährleisten: Die Akademisierung schafft Raum für Forschung und Innovation, was essenziell für die Weiterentwicklung der therapeutischen Versorgung ist.

Mit dem Auslaufen der Modellklauseln Ende 2024 ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für die Therapieberufe verbindlich einzuführen. Die Evaluation der Modellphase ist positiv und unterstreicht, dass die Akademisierung die Möglichkeit der selbstständigen therapeutischen Behandlung bietet. Deshalb muss ein geplanter Transformationsprozess von der aktuellen Teilakademisierung hin zu einer Vollakademisierung der Therapieberufe in einem Zeitraum von, je nach Berufsgruppe unterschiedlich, maximal 10 bis15 Jahren, zentraler Bestandteil der politischen Agenda in dieser Legislaturperiode sein.

„Die bisherigen Verzögerungen senden ein verheerendes Signal an junge Menschen, die sich für diese Berufe interessieren“, warnt Prof. Borgetto weiter. „Wir fordern Sie als Abgeordnete auf, Verantwortung zu übernehmen und diese Reform endlich umzusetzen.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier im .pdf-Format.

HVG nimmt Stellung: Vorläufer Referentenentwurf Physiotherapie

S T E L L U N G N A H M E                                                                                        Berlin, 2. April 2024

Erste Weichenstellungen für Studium und Praxis der Physiotherapie in Vorläufer von Referentenentwurf erkennbar –

der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) nimmt Stellung

Mit Interesse hat der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) zur Kenntnis
genommen, dass im politischen Berlin ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) kursiert. Auch wenn dieser Entwurf nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und schon gar nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde: die erkennbaren ersten Weichenstellungen bedürfen einer frühzeitigen Kommentierung, in der Hoffnung, gerade in dieser frühen Phase konstruktiv etwas zur Weiterentwicklung beizutragen.
Im Zentrum stehen dabei die Notwendigkeit, das langfristige Ziel einer Vollakademisierung im Gesetzentwurf zu verankern, und die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass hochschulisch erworbenen Kompetenzen auch schnellstmöglich in der Praxis wirksam werden können und dass die Studiengänge in dem Transformationszeitraum zur Vollakademisierung ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Zugangsweg zum Beruf bleiben. Studienziele
Zunächst ist festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht die Beschreibung der Studienziele und damit die mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen im Grundsatz den Erwartungen entsprechen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben.
Insbesondere das Kompetenzziel der eigenverantwortlichen Steuerung, Planung und
Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenz-Voraussetzungen für einen Direktzugang an einen Abschluss des Studiums gebunden und die Grundlage für eine Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge gelegt.
Die Studienziele entsprechen den Kompetenzzielen auch der bisherigen Bachelor-Abschlüsse in der Physiotherapie, diese sollten entsprechend § 1 des Entwurfs ebenfalls die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin B.Sc.“ oder „Physiotherapeut B.Sc.“ führen dürfen.

Aufgaben der Physiotherapie
Dabei sind eine Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen
(bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken kontraproduktiv. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen.

Berufliche Praxis
Damit die in den Studienzielen angelegten Kompetenzen auch zu einer angesichts des
Fachkräftemangels dringend notwendigen Steigerung der Qualität und Effizienz der Therapie führen können, müssen zeitnah entsprechende Bedingungen in der Versorgung geschaffen werden. Hierzu sind Änderungen in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern und den Heilmittelrichtlinien erforderlich. Die Vergütung für Diagnostik wie auch der Direktzugang und deren rechtliche Bindung an den PT-Hochschulabschluss müssen schnellstmöglich geregelt werden. Davon hängen sowohl Qualität und Effizienz der Therapie, als auch die Attraktivität des Studiums ab. Denn diese leidet auch derzeit schon daran, dass Kompetenzen erworben werden, die in der Praxis nicht eingebracht werden können.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung
Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanzierbar sein. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Finanzielle Anreize für Aufnahme eines Physiotherapie-Studiums
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausbildungsvergütung im Rahmen der berufsfach- schulischen Ausbildung vor. Dies ist ein starker Anreiz, eine berufsfachschulische Ausbildung zu absolvieren und ggf. daran einen additiven Studiengang anzuschließen.
Die Vorteile eines Studiums liegen in einem erweiterten Kompetenzerwerb, der eine größere berufliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Zudem sollte dies mit Tarifverträgen und Vergütungsregeln einhergehen, die einem Studium angemessen sind. Die dafür notwendigen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern und Heilmittelrichtlinien und Verhandlungen zwischen Tarifpartnern bzw. Berufsverbänden und Gesetzlicher Krankenversicherung werden einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer Ungleichzeitigkeit von Kompetenzerwerb und Anpassung der Rahmenbedingung zur Umsetzung der Kompetenzen führen. Für junge Menschen in der Entscheidungsphase für ein Studium oder für eine berufsfachschulische Ausbildung sind diese Vorteile nur schwer erkennbar und sie
müssen zudem darauf vertrauen, dass die notwendigen Änderungen auch tatsächlich
umgesetzt werden.
In dieser Situation könnte eine Aufwandentschädigung für die hochschulische
berufspraktische Ausbildung auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines
primärqualifizierenden Studiums setzen. Diese sollte sich ggf. – vergleichbar mit der
Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums – an dem jeweils aktuellen BaföG-Satz orientieren. Sie wäre in den Semestern an die Studierenden zu zahlen, in denen berufspraktische Ausbildung stattfindet. Die Aufwandsentschädigung ist unabhängig von Ausbildungsverträgen zwischen Studierenden und verantwortlichen Praxiseinrichtungen, die wir ablehnen, zu refinanzieren. Hierbei sind Wege zu finden, die eine Fondslösung gegenüber einer einseitigen Refinanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht – nicht zuletzt um Qualität und die notwendige Diversität von Praxiseinrichtungen zu sichern und so vor allem auch das häufigste Setting der späteren Berufstätigkeit – die ambulante Praxis – angemessen einzubeziehen.

Transformationszeitraum
Die im Gesetzentwurf angelegte Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist allerdings hochproblematisch, sofern sie nicht explizit als Übergangszeitraum, sondern implizit als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine ausdrücklichen Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:
„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere
Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der
Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die
internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn
Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“
Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst
offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.
Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz.
Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und
Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel
entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive
Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der
Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die
Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die
Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer
Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der
Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für
adäquat. Für einen fachlichen Austausch dazu steht der HVG gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V., 1. Vorsitzender
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst,
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Goschentor 1, D-31134 Hildesheim
E-Mail: vorstand@hv-gesundheitsfachberufe.de

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Das von den größten Berufsverbänden mit unterzeichnete Strategiepapier
von HVG und VAST, das datengestützt und differenziert die Notwendigkeit und Machbarkeit einer ‚Vollakademisierung‘ in einer Übergangszeit von 10-15 Jahren beschreibt.

Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de