11.11.2024 Empowerment für die Promotion in den Therapiewissenschaften | online

Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG e.V.) und der Verein zur Förderung der Wissenschaft in den Gesundheitsberufen (VFWG e.V.) laden Promotionsinteressierte, besonders aus den Bereichen
-Physiotherapie,
-Ergotherapie und
-Logopädie,
zu dieser Veranstaltung ein.

Hier können Sie am 11.11.2024 von 17.30 bis 19.00 über den Link im Flyer von den
Erfahrungen promovierter Kolleg*innen hören und sich austauschen.

Es ist keine Voranmeldung notwendig.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Ringvorlesung: Vortrag Dr. Heinemann BMG | HAW Hamburg

Dr. Silke Heinemann wird MORGEN, am 03.Juli im Rahmen der CCG-Ringvorlesung von 17:00-19:00 Uhr an der HAW Hamburg (Alexanderstraße 1, Versammlungsstätte) zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsberufe sprechen.

Sie ist zurzeit als Leiterin der Abteilung 3 im Bundesministerium für Gesundheit (Medizin- und Berufsrecht, Prävention) an einer wichtigen Schaltstelle der Bundespolitik für unsere Berufsgruppen und Disziplinen beschäftigt.

HAW-Hamburg: CCG Ringvorlesung 2024

DIE TEILNAHME IST AUCH DIGITAL MÖGLICH!

Zoom Meeting
https://haw-hamburg.zoom-x.de/j/67123777117?pwd=RqlIDvFBaKRDYX7xAmK2fItHyTY3UD.1

Meeting-ID: 671 2377 7117
Kenncode: 998294

Call for Abstracts: Forschungssymposium Physiotherapie DGPTW | Senftenberg

Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und die Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft e. V. (DGPTW) laden gemeinsam alle wissenschaftlich interessierten Physiotherapeut*innen sowie alle an der Physiotherapie Interessierte sehr herzlich zum 8. Forschungssymposium Physiotherapie (FSPT) ein. Unter dem diesjährigen Motto „Bridging the Gap“ findet das 8. FSPT am 22. und 23.11.2024 in Senftenberg statt.

Wir laden Sie ein, sich mit fachlichen Beiträgen aus den vielfältigen Bereichen der Physiotherapie an der Gestaltung des Programms zu beteiligen. Selbstverständlich sind auch Beiträge aus angrenzenden Forschungsbereichen willkommen. Gerne können Sie auch Projektideen, also Forschungsvorhaben die sich noch in der Planung oder Bearbeitung befinden und zu denen noch keine Ergebnisse vorliegen, einreichen. Ein Gremium aus Gutachter*innen sichtet alle eingereichten Abstracts und entscheidet anschließend über die Annahme. Angenommene Abstracts werden mit jeweils eigener DOI in der Zeitschrift physioscience veröffentlicht. Abstracts können als Vortrag und/oder Poster eingereicht werden. Wir freuen uns außerdem über Beiträge für den erstmals stattfindenden Science Slam.

Die Abstracts müssen in Titel, Einleitung, Material und Methodik, Ergebnisse und Zusammenfassung gegliedert sein und dürfen max. 2500 Zeichen (exklusive Titel, Angaben zu Autor*innen und Affiliations sowie Literatur) umfassen. Bei Projektideen beschreiben Sie bitte welche Ergebnisse erwartet werden und beim FSPT präsentiert werden sollen. Beiträge können unter Verwendung der Vorlage für Abstracts bis zum 01.07.2024, 23:59 Uhr per E-Mail an fspt2024(at)b-tu.de eingereicht werden.

Für die Erstellung eines Abstracts empfehlen wir die Verwendung von Reporting Guidelines, um eine übersichtliche und strukturierte Darstellung aller relevanten Informationen zu gewährleisten. Einschlägige Reporting Guidelines (auch für Abstracts) finden Sie auf der Website des EQUATOR Network.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, auf ein Wiedersehen und auf ein erfolgreiches FSPT im November,

Prof. Dr. Axel Schäfer

Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft e. V. (DGPTW)

&

Prof. Dr. Christian Kopkow

Fachgebiet Therapiewissenschaft I und Studiengang Therapiewissenschaften, Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg

Beitrag SWR: Physiotherapie – ein hinkendes System?

„Physiotherapie in Deutschland wird oft falsch verordnet, ist teilweise veraltet und meist Mangelware. Wo liegt das Problem? Warum funktioniert Physiotherapie in Deutschland nicht gut? Was machen andere Länder richtig? Die SWR Dokumentation wirft einen kritischen Blick hinter die Kulissen eines maroden Systems, unter dem vor allem die Patient:innen leiden.“ – so lautet die Filmunterschrift zum Beitrag des SWR zur Situation der Physiotherapie in Deutschland. Den Beitrag können Sie sich hier ansehen.

Unser Vorstandsmitglied Prof. Dr. Andrea Pfingsten, Professorin für Physiotherapiewissenschaft an der OTH Regensburg, lässt uns hier an ihren Eindrücken und Gedanken zum Film und ihrer Einschätzung der Lage teilhaben:

Der Beitrag des SWS zeigt die problematische Situation zwischen Heilmittelkatalog und den darauf basierenden Heilmittelverordnungen durch Ärzt*innen mit Vorgaben zu Therapieform, Menge und Frequenz einerseits und evidenzbasierter Therapie andrerseits auf.  Der Heilmittelkatalog enthält nachgewiesener Weise unwirksame Interventionen und Frequenz und Dosierung können durch die Vorgaben weder am Patient*innenbedarf noch der zur Verfügung stehenden Evidenz orientiert werden. Therapeut*innen wollen ihre Patient*innen aber so effizient wie möglich unterstützen und weichen daher häufig bei ungeeigneten Verordnungen von den Vorgaben ab, was an deren Sinnhaftigkeit zweifeln lässt.

Lösungsansätze wie Blankoverordnung oder Direktzugang, im Rahmen derer die Entscheidung über die Therapie an Physiotherapeut*innen übergehen würden, werden in Deutschland seit Jahren diskutiert und teils getestet, ohne dass Fortschritte gemacht werden. Die Blankoverordnung ist inzwischen gesetzlich möglich, wird aber nicht umgesetzt. Der für entsprechende Regelung zuständige GKV-Spitzenverband steht für ein Interview im Rahmen des Beitrags nicht zur Verfügung und lehnt schriftlich eine Aussage zum Verhandlungsabschluss ab, erhofft diesen aber zeitnah. Was das bedeutet, bleibt offen. Erik Bodendiek, Allgemeinmediziner und als Vorsitzender der Bundesärztekammer zuständig für die Physiotherapie, sieht die Entscheidung für die Therapieform und -gestaltung bei Ärzt*innen, auch wenn diese nur in Abhängigkeit ihrer Grundausbildung dafür geeignet seien. Er befürchtet Haftungsprobleme für Ärzt*innen für die durch die Physiotherapeut*innen durchgeführte Therapie und erläutert dies mit der fehlenden Weitergabe von Diagnosen durch Ärzt*innen bei Blankoverordnungen. Gleichzeitig sieht er beispielsweise bei Arthrose und Rückenbeschwerden, Physiotherapeut*innen als die besten Ansprechpartner*innen und hierin auch eine Möglichkeit, nicht erforderliche Operationen zu vermeiden. Ob das als Stellungahme für den Direktzugang gewertet werden kann, bleibt ebenfalls offen.

Auch wenn der Beitrag fachlich den Schwerpunkt auf die ambulante Versorgung muskuloskelettaler Beschwerden legt, obwohl Physiotherapie auch für anders verursachte herausfordernden Situationen, die Bewegung und Funktion gefährden, Kompetenzen aufweisen und in allen Settings der Gesundheitsversorgung arbeiten, zeigt er die durch das System entstehende mangelhafte Versorgung eindringlich auf.

Diskutiert wird ebenfalls die Schlusslichtposition Deutschlands bei der Ausbildung von Physiotherapeut*innen. Deutschland ist das letzte europäische Land, bei dem für die Ausübung des Berufs nicht mindestens ein Bachelorabschluss erforderlich ist. Befragte Studierende erfahren ihre größeren Kompetenzen in Evidenzbasierung und Differentialdiagnostik als großen Vorteil gegenüber denjenigen, die an Berufsfachschulen ihren Berufsabschluss erlangen, was der weitaus größere Anteil ist.

Als Fazit kann gezogen werden, dass fehlende Autonomie und fehlende Vollakademisierung in Deutschland eine bestmögliche Versorgung von Patient*innen mit Physiotherapie verhindern. Es gibt keine Pläne, an diesem Zustand im Rahmen der anstehenden Neufassung des Berufsgesetzes etwas zu verändern und vom BMG hatte im Rahmen des Beitrags niemand Zeit, hierzu Stellung zu beziehen.

Prof. Dr. Andrea Pfingsten

HVG nimmt Stellung: Vorläufer Referentenentwurf Physiotherapie

S T E L L U N G N A H M E                                                                                        Berlin, 2. April 2024

Erste Weichenstellungen für Studium und Praxis der Physiotherapie in Vorläufer von Referentenentwurf erkennbar –

der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) nimmt Stellung

Mit Interesse hat der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) zur Kenntnis
genommen, dass im politischen Berlin ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) kursiert. Auch wenn dieser Entwurf nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und schon gar nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde: die erkennbaren ersten Weichenstellungen bedürfen einer frühzeitigen Kommentierung, in der Hoffnung, gerade in dieser frühen Phase konstruktiv etwas zur Weiterentwicklung beizutragen.
Im Zentrum stehen dabei die Notwendigkeit, das langfristige Ziel einer Vollakademisierung im Gesetzentwurf zu verankern, und die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass hochschulisch erworbenen Kompetenzen auch schnellstmöglich in der Praxis wirksam werden können und dass die Studiengänge in dem Transformationszeitraum zur Vollakademisierung ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Zugangsweg zum Beruf bleiben. Studienziele
Zunächst ist festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht die Beschreibung der Studienziele und damit die mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen im Grundsatz den Erwartungen entsprechen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben.
Insbesondere das Kompetenzziel der eigenverantwortlichen Steuerung, Planung und
Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenz-Voraussetzungen für einen Direktzugang an einen Abschluss des Studiums gebunden und die Grundlage für eine Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge gelegt.
Die Studienziele entsprechen den Kompetenzzielen auch der bisherigen Bachelor-Abschlüsse in der Physiotherapie, diese sollten entsprechend § 1 des Entwurfs ebenfalls die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin B.Sc.“ oder „Physiotherapeut B.Sc.“ führen dürfen.

Aufgaben der Physiotherapie
Dabei sind eine Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen
(bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken kontraproduktiv. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen.

Berufliche Praxis
Damit die in den Studienzielen angelegten Kompetenzen auch zu einer angesichts des
Fachkräftemangels dringend notwendigen Steigerung der Qualität und Effizienz der Therapie führen können, müssen zeitnah entsprechende Bedingungen in der Versorgung geschaffen werden. Hierzu sind Änderungen in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern und den Heilmittelrichtlinien erforderlich. Die Vergütung für Diagnostik wie auch der Direktzugang und deren rechtliche Bindung an den PT-Hochschulabschluss müssen schnellstmöglich geregelt werden. Davon hängen sowohl Qualität und Effizienz der Therapie, als auch die Attraktivität des Studiums ab. Denn diese leidet auch derzeit schon daran, dass Kompetenzen erworben werden, die in der Praxis nicht eingebracht werden können.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung
Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanzierbar sein. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Finanzielle Anreize für Aufnahme eines Physiotherapie-Studiums
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausbildungsvergütung im Rahmen der berufsfach- schulischen Ausbildung vor. Dies ist ein starker Anreiz, eine berufsfachschulische Ausbildung zu absolvieren und ggf. daran einen additiven Studiengang anzuschließen.
Die Vorteile eines Studiums liegen in einem erweiterten Kompetenzerwerb, der eine größere berufliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Zudem sollte dies mit Tarifverträgen und Vergütungsregeln einhergehen, die einem Studium angemessen sind. Die dafür notwendigen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern und Heilmittelrichtlinien und Verhandlungen zwischen Tarifpartnern bzw. Berufsverbänden und Gesetzlicher Krankenversicherung werden einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer Ungleichzeitigkeit von Kompetenzerwerb und Anpassung der Rahmenbedingung zur Umsetzung der Kompetenzen führen. Für junge Menschen in der Entscheidungsphase für ein Studium oder für eine berufsfachschulische Ausbildung sind diese Vorteile nur schwer erkennbar und sie
müssen zudem darauf vertrauen, dass die notwendigen Änderungen auch tatsächlich
umgesetzt werden.
In dieser Situation könnte eine Aufwandentschädigung für die hochschulische
berufspraktische Ausbildung auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines
primärqualifizierenden Studiums setzen. Diese sollte sich ggf. – vergleichbar mit der
Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums – an dem jeweils aktuellen BaföG-Satz orientieren. Sie wäre in den Semestern an die Studierenden zu zahlen, in denen berufspraktische Ausbildung stattfindet. Die Aufwandsentschädigung ist unabhängig von Ausbildungsverträgen zwischen Studierenden und verantwortlichen Praxiseinrichtungen, die wir ablehnen, zu refinanzieren. Hierbei sind Wege zu finden, die eine Fondslösung gegenüber einer einseitigen Refinanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht – nicht zuletzt um Qualität und die notwendige Diversität von Praxiseinrichtungen zu sichern und so vor allem auch das häufigste Setting der späteren Berufstätigkeit – die ambulante Praxis – angemessen einzubeziehen.

Transformationszeitraum
Die im Gesetzentwurf angelegte Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist allerdings hochproblematisch, sofern sie nicht explizit als Übergangszeitraum, sondern implizit als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine ausdrücklichen Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:
„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere
Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der
Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die
internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn
Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“
Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst
offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.
Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz.
Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und
Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel
entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive
Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der
Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die
Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die
Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer
Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der
Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für
adäquat. Für einen fachlichen Austausch dazu steht der HVG gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V., 1. Vorsitzender
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst,
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Goschentor 1, D-31134 Hildesheim
E-Mail: vorstand@hv-gesundheitsfachberufe.de

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Das von den größten Berufsverbänden mit unterzeichnete Strategiepapier
von HVG und VAST, das datengestützt und differenziert die Notwendigkeit und Machbarkeit einer ‚Vollakademisierung‘ in einer Übergangszeit von 10-15 Jahren beschreibt.