HVG nimmt Stellung: Vorläufer Referentenentwurf Physiotherapie

S T E L L U N G N A H M E                                                                                        Berlin, 2. April 2024

Erste Weichenstellungen für Studium und Praxis der Physiotherapie in Vorläufer von Referentenentwurf erkennbar –

der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) nimmt Stellung

Mit Interesse hat der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) zur Kenntnis
genommen, dass im politischen Berlin ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) kursiert. Auch wenn dieser Entwurf nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und schon gar nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde: die erkennbaren ersten Weichenstellungen bedürfen einer frühzeitigen Kommentierung, in der Hoffnung, gerade in dieser frühen Phase konstruktiv etwas zur Weiterentwicklung beizutragen.
Im Zentrum stehen dabei die Notwendigkeit, das langfristige Ziel einer Vollakademisierung im Gesetzentwurf zu verankern, und die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass hochschulisch erworbenen Kompetenzen auch schnellstmöglich in der Praxis wirksam werden können und dass die Studiengänge in dem Transformationszeitraum zur Vollakademisierung ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Zugangsweg zum Beruf bleiben. Studienziele
Zunächst ist festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht die Beschreibung der Studienziele und damit die mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen im Grundsatz den Erwartungen entsprechen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben.
Insbesondere das Kompetenzziel der eigenverantwortlichen Steuerung, Planung und
Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenz-Voraussetzungen für einen Direktzugang an einen Abschluss des Studiums gebunden und die Grundlage für eine Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge gelegt.
Die Studienziele entsprechen den Kompetenzzielen auch der bisherigen Bachelor-Abschlüsse in der Physiotherapie, diese sollten entsprechend § 1 des Entwurfs ebenfalls die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin B.Sc.“ oder „Physiotherapeut B.Sc.“ führen dürfen.

Aufgaben der Physiotherapie
Dabei sind eine Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen
(bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken kontraproduktiv. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen.

Berufliche Praxis
Damit die in den Studienzielen angelegten Kompetenzen auch zu einer angesichts des
Fachkräftemangels dringend notwendigen Steigerung der Qualität und Effizienz der Therapie führen können, müssen zeitnah entsprechende Bedingungen in der Versorgung geschaffen werden. Hierzu sind Änderungen in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern und den Heilmittelrichtlinien erforderlich. Die Vergütung für Diagnostik wie auch der Direktzugang und deren rechtliche Bindung an den PT-Hochschulabschluss müssen schnellstmöglich geregelt werden. Davon hängen sowohl Qualität und Effizienz der Therapie, als auch die Attraktivität des Studiums ab. Denn diese leidet auch derzeit schon daran, dass Kompetenzen erworben werden, die in der Praxis nicht eingebracht werden können.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung
Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanzierbar sein. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Finanzielle Anreize für Aufnahme eines Physiotherapie-Studiums
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausbildungsvergütung im Rahmen der berufsfach- schulischen Ausbildung vor. Dies ist ein starker Anreiz, eine berufsfachschulische Ausbildung zu absolvieren und ggf. daran einen additiven Studiengang anzuschließen.
Die Vorteile eines Studiums liegen in einem erweiterten Kompetenzerwerb, der eine größere berufliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Zudem sollte dies mit Tarifverträgen und Vergütungsregeln einhergehen, die einem Studium angemessen sind. Die dafür notwendigen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern und Heilmittelrichtlinien und Verhandlungen zwischen Tarifpartnern bzw. Berufsverbänden und Gesetzlicher Krankenversicherung werden einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer Ungleichzeitigkeit von Kompetenzerwerb und Anpassung der Rahmenbedingung zur Umsetzung der Kompetenzen führen. Für junge Menschen in der Entscheidungsphase für ein Studium oder für eine berufsfachschulische Ausbildung sind diese Vorteile nur schwer erkennbar und sie
müssen zudem darauf vertrauen, dass die notwendigen Änderungen auch tatsächlich
umgesetzt werden.
In dieser Situation könnte eine Aufwandentschädigung für die hochschulische
berufspraktische Ausbildung auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines
primärqualifizierenden Studiums setzen. Diese sollte sich ggf. – vergleichbar mit der
Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums – an dem jeweils aktuellen BaföG-Satz orientieren. Sie wäre in den Semestern an die Studierenden zu zahlen, in denen berufspraktische Ausbildung stattfindet. Die Aufwandsentschädigung ist unabhängig von Ausbildungsverträgen zwischen Studierenden und verantwortlichen Praxiseinrichtungen, die wir ablehnen, zu refinanzieren. Hierbei sind Wege zu finden, die eine Fondslösung gegenüber einer einseitigen Refinanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht – nicht zuletzt um Qualität und die notwendige Diversität von Praxiseinrichtungen zu sichern und so vor allem auch das häufigste Setting der späteren Berufstätigkeit – die ambulante Praxis – angemessen einzubeziehen.

Transformationszeitraum
Die im Gesetzentwurf angelegte Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist allerdings hochproblematisch, sofern sie nicht explizit als Übergangszeitraum, sondern implizit als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine ausdrücklichen Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:
„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere
Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der
Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die
internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn
Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“
Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst
offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.
Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz.
Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und
Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel
entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive
Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der
Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die
Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die
Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer
Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der
Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für
adäquat. Für einen fachlichen Austausch dazu steht der HVG gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V., 1. Vorsitzender
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst,
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Goschentor 1, D-31134 Hildesheim
E-Mail: vorstand@hv-gesundheitsfachberufe.de

Lesen Sie auch:

Das von den größten Berufsverbänden mit unterzeichnete Strategiepapier
von HVG und VAST, das datengestützt und differenziert die Notwendigkeit und Machbarkeit einer ‚Vollakademisierung‘ in einer Übergangszeit von 10-15 Jahren beschreibt.

Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Nachlese TherapieGipfel 2024 | Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen

Perspektiven gestalten – jetzt und über die Wahlperiode hinaus!

Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt und damit die Modellstudiengänge in den Therapieberufen ab 1. Januar 2025 entfristet. Bereits Ende Oktober hatte sich der Wissenschaftsrat klar für eine Stärkung der Wissenschaft in den Therapieberufen ausgesprochen. Mitte November gab es auch im Rahmen des TherapieGipfel 2023 Äußerungen, die auf eine zukunftsfähige Weichenstellung der Politik für die Zukunft der Therapieberufe hoffen lassen. Aus Sicht des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen müssen endlich entsprechende Gesetze folgen, die die Perspektiven einer vollständigen Akademisierung konkretisieren. Diese Perspektive muss bereits in dieser Legislaturperiode klar in den Blick genommen werden.

Nachlese TherapieGipfel zur Akademisierung

„Auch wenn wir uns als Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen mehr Klarheit und eine gemeinsame Perspektive zu den neuen Berufsgesetzen für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie gewünscht hätten und nach wie vor für erforderlich halten: Es gab auf dem diesjährigen TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände trotzdem Ansätze, die uns motivieren, nicht locker zu lassen und die Vollakademisierung für alle drei Therapieberufe weiterhin zu fordern“, betont Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen.

Am deutlichsten äußerte sich Saskia Weishaupt von BÜNDNIS 90/Die Grünen zur politischen Verantwortung der aktuellen Regierungsparteien: „Ja, die Teilakademisierung kann ein Transformationsprozess sein“, ordnete Saskia Weishaupt die aktuelle Diskussion im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem TherapieGipfel ein. Die Bundestagsabgeordnete hat außerdem die rhetorische Frage gestellt – Zitat: „Was ist denn die Lösung oder was stellen wir uns denn als Perspektive vor?  Ich glaube, das ist auch Aufgabe von Politik immer zu sagen, was ist denn unsere Vorstellung. Was ist denn in 10, 15, 20 Jahren. Wo wollen wir denn hin in der Versorgung?“ Und sie ergänzte in einem eindrücklichen Appell: „Das muss einem doch irgendwer erzählen können! Wir können [uns] doch nicht immer von Wahlperiode zu Wahlperiode hangeln (.) Ich glaube, wir müssen die nächsten zwei Jahre noch ganz gut nutzen, um einiges, was wir uns vorgenommen haben, hinzubekommen und den Leuten eine Perspektive zu geben.“

Aus Sicht des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen muss die Perspektive das zentrale Ziel bei der Reform der Berufsgesetze sein: Ein verbindlicher und zeitlich begrenzter Zeitraum, in dem sich die berufsfachschulische Ausbildung hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung entwickelt. Das Bündnis geht da von 10 bis 15 Jahren aus, je nach Therapieberuf. Diese Transformationszeit ermöglicht es den Bundesländern erforderliche Strukturen und Studienkapazitäten auf- und auszubauen sowie die finanziellen Mittel dafür zu bündeln. Aber auch den Fachschulen und den dort Beschäftigten kann ein geregelter Transformationsprozess eine verbindliche Perspektive geben. Die Reform jetzt entscheidet über die Attraktivität der Therapieberufe von morgen und damit über eine modernisierte Patientenversorgung.

„Als Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen werden wir weiter gezielt auf die Entscheider*innen im Bund und in den zuständigen Landesministerien zugehen, um der historischen Chance für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und damit einer zukunftsfähigen Patientenversorgung die bestmögliche Perspektive zu geben“, untermauert Prof. Dr. Bernhard Borgetto den Gestaltungswillen der Bündnispartner.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Offener Brief an Lauterbach | Fachbereichstag Therapiewissenschaften

Der Fachbereichstag Therapiewissenschaften (FBTT) hat am 16.11.2023 einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach herausgegeben.

Thematisch befasst sich der FBTT hier mit der Befragung von Herrn Lauterbach zur Finanzierung der Neuordnung der beruflichen Qualifizierung in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie und verleiht weiterhin der Forderung nach der Vollakademisierung der Gesundheitsfachberufe deutlich Ausdruck.

Den vollständigen Brief finden Sie hier.

Offener Brief an Wissenschaftsrat | Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen

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Offener Brief und Stellungnahme des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen zu dem Gutachten des Wissenschaftsrates „Perspektiven für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe | Wissenschaftliche Potenziale für die Gesundheitsversorgung erkennen und nutzen“ (Drs. 1548-23), Oktober 2023
Der Rat, der sich nicht traut ….

Licht und Schatten in den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

Sehr geehrter Herr Prof. Wick,
sehr geehrte Mitglieder des Wissenschaftsrates,

am Montag, dem 23. Oktober 2023, haben Sie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe in Deutschland veröffentlicht und in einem Pressegespräch vorgestellt. Zu einem Zeitpunkt, in dem die Reformen der Berufsgesetze der Berufe in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorbereitet werden, sind die Empfehlungen mit Spannung erwartet worden.

Besondere Erwartungen waren v.a. mit der Frage der Voll- bzw. Teilakademisierung der Therapie­berufe verbunden. Leider haben Sie aus der überwiegend richtigen Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Probleme die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Oder vielmehr: sich offenbar nicht getraut, die richtigen Empfehlungen auch klar auszusprechen. Was steht in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates hinsichtlich der Akademisierung der Therapieberufe?

„Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Aufbau der wissenschaftlichen Disziplinen voranzutreiben und den Fokus der hochschulischen Qualifizierung weiterhin auf den Aufbau primärqualifizierend-dualer Studiengänge in der 2012 empfohlenen Größenordnung von 10 bis 20 % zu richten.“ (S. 67, Hervorhebungen im Original).

Und weiter:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicher­weise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinens [sic] differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“ (S. 68)

Sie geben  damit zu erkennen, dass Ihnen zumindest einige der Probleme bewusst sind, auch wenn das Wörtchen „möglicherweise“ versucht, diese Aspekte klein zu halten. Hier trauen Sie sich scheinbar nicht, die Probleme wirklich ernst zu nehmen, denn wie sollte denn keine Konkurrenz der Ausbildungssysteme entstehen? Wie sollten keine Doppelstrukturen unterhalten werden müssen? Die zudem auch erstmal aufgebaut werden müssen, nicht nur an den Hochschulen, auch die Berufsfachschulen werden in vielerlei Hinsicht ‚aufrüsten‘ müssen.

Gravierender ist aber ein weiterer Aspekt, bei dem Sie sich nicht trauen. Dieser bildet sich in dem unscheinbaren Wort „zunächst“ ab, das ganz sicher nicht zufällig gewählt wurde, wenngleich wohl in der Hoffnung, es möge kaum wahrgenommen werden. Denn aus diesem Wörtchen geht hervor, dass es ein später geben wird, ein später, bei dem nicht mehr mehrere Ausbildungswege offengehalten werden sollen. Damit wird in Verbindung mit dem Hinweis auf die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit nichts Anderes deutlich gemacht, als dass in mehr oder weniger ferner Zukunft der hochschulische Ausbildungsweg der ausschließliche sein wird. Den hinlänglich bekannten und auch von Ihnen benannten Herausforderungen wird in der Tat auf Dauer auch kaum anders zu begegnen sein, aber Sie trauen sich nicht, diese Perspektive klar zu benennen.

Würde man das tun, und das sollte man, dann könnten sich alle Akteur*innen darauf einstellen, individuelle wie kollektive, und ihre berufsbiographischen Strategien bzw. ihre Organisationsent­wicklung darauf ausrichten.

Stattdessen werden Personen und Organisationen hinsichtlich der berufsfachschulischen Ausbildung in einer Sicherheit gewiegt, die trügerisch ist. Es werden Energien und Ressourcen falsch kanalisiert, der Ausbau des primärqualifizierenden Studiums gefährdet und sogar der Rückbau mühsam aufge­bauter hochschulischer Strukturen in Kauf genommen. Wenn es so weitergeht, wird die Hochschulper­spektive für die Therapieberufe an die Wand gefahren – unterstützt von der fehlenden Traute des WR.

Dabei will doch ohnehin niemand eine Vollakademisierung ohne einen (je nach Therapieberuf unter­schiedlich langen) Transformationszeitraum. Hier wird immer wieder ein völlig falscher Eindruck erweckt. Bei der Physiotherapie, dem Beruf, bei dem die Reformüberlegungen schon am weitesten fortgeschritten sind, muss man von 10 bis15 Jahren ausgehen, um die entsprechenden Strukturen zu schaffen und das entsprechende wissenschaftliche Personal professorabel zu qualifizieren.

Sie geben viele wertvolle Hinweise unter dem Stichwort „Entwicklung der wissenschaftlichen Disziplinenbildung“ (S. 48ff). Und Sie beschreiben auch unter dem Stichwort „Gestaltung der Berufs­praxis“ viel Richtiges über die zu entwickelnde Berufspraxis von zukünftigen Bachelor- und Master­absolvent*innen im Versorgungssystem. Wenn man allein dies liest, stellt man sich die Frage, weshalb nicht klar gesagt wird, dass es nicht vertretbar wäre, die so entwickelten Kompetenzen und das so entwickelte Berufsfeld einem großen Teil, nämlich 80 bis 90 Prozent der Patient*innen, vorzuenthalten.

Will man keine neue Form der Zweiklassen-Versorgung (zusätzlich zur privat-gesetzlich-Versicherten-Problematik nun auch noch eine Kompetenz-Lotterie für die Patient*innen insbesondere in den niedergelassenen Praxen, in denen rund 70 Prozent der therapeutischen Versorgung stattfindet), dann muss eine Richtungsentscheidung für die Vollakademisierung jetzt erfolgen. Ergänzt mit einer Roadmap und einer Strategie, wie diese je nach Beruf in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen ist. Dass Pläne angepasst werden müssen, ist selbstverständlich. Aber das Denken, Planen, Entscheiden und Handeln muss endlich den Horizont von Legislaturperioden überschreiten. Hier darf sich der WR nicht zum Handlanger einer vom Föderalismus in der Bildungs- und Gesundheitspolitik geradezu gelähmten Bund-Länder-Konstellation machen und einfach mal in 10 Jahren wieder eine Bestandsaufnahme erheben, die möglicherweise zu keinem besseren Ergebnis kommt, als die aktuelle und die vor 10 Jahren. Das ist keine Perspektive, das ist sich heraushalten und zuschauen. Der Rat, der sich nicht traut …

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen würde sich freuen, mit Ihnen in den Austausch zu kommen. Für Gesprächsanfragen wenden Sie sich bitte an kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Bernhard Borgetto
Sprecher des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen