4 Jahre Verlängerung der Modellklauseln beschlossen (PSG III vom 23.12.2016)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zugestimmt. Das PSG III vom 23.12.2016 wurde nun am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin wurde u.a. eine 4-Jahres-Verlängerung der Modellklauseln für alle drei Therapieberufe und die Hebammen festgelegt. Sie finden dies in den §§ 17 a -d.

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Modellklauseln auf vier Jahre bis 2021 verlängert – Bundestag verabschiedet Drittes Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1.12.2016  in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten Im Rahmen der Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopädengesetze…

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