Das Pflegeberufereformgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 07.07.2017 das Pflegeberufereformgesetz beschlossen.

Ab 2020 wird die Ausbildung in der Pflege einheitlicher. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Alle Ausbildungswege werden künftig über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert und sind damit kostenfrei.

Das vollständige Gesetz finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Reform der Pflegeberufe finden Sie hier.

Empfehlungen zu primärqualifizierenden Studiengängen

Die Stellungnahme des HVG zu Erfolg und Weiterentwicklung der primärqualifizierenden Studiengänge für die therapeutischen Gesundheitsfachberufe – bezugnehmend auf das Gesetz zur Einführung einer Modellklausel vom 2. Oktober 2009 und die Evaluationsberichte der Länder zu den Modellstudiengängen, – beschlossen auf der Mitgliederversammlung des HVG am 28. Juni 2010
und aktualisiert und erneut beschlossen am 12. Mai 2017 sowie am 8. Juni 2018 – finden Sie hier Empfehlungen des HVG e.V. für die Gestaltung primärqualifizierender Studiengänge für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im Rahmen von Modellvorhaben