Lehrkraft für besondere Aufgaben – Physiotherapie an der Hochschule Trier

Im Bereich der Therapiewissenschaften bietet die Hochschule Trier drei Bachelorstudiengänge an: Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Alle drei Angebote sind dual ausbildungsintegrierend konzipiert, d.h., die Studierenden absolvieren parallel zum Studium eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Physiotherapie, Logopädie bzw. Ergotherapie. Darüber hinaus wird mit akademischen und klinischen Partnern ein Gesundheitscampus entwickelt.
Um eine intensive Betreuung der Studierenden gewährleisten zu können, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
eine Lehrkraft für besondere Aufgaben – Physiotherapie
gesucht. Angeboten wird eine unbefristete Stelle in Vollzeit. Auch eine Besetzung in Form von Teilzeitstellen ist möglich.

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Hochschulische Ausbildung: Teilerfolg erzielt – Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses „Therapieberufe an die Hochschulen“

Die Modellphase für die primärqualifizierenden Studiengänge in den Therapieberufen soll nun doch „nur“ bis Ende 2024 verlängert werden. So sieht es ein Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor.

Die Modellklausel in den bestehenden Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sollte laut Kabinettsentwurf bis zum Jahr 2026 verlängert werden, also bis in die übernächste Legislaturperiode – eine Verschiebung auf die lange Bank! Die Partner des Bündnisses „Therapieberufe an die Hochschulen“ haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme eine Verlängerung bis maximal in die nächste Legislaturperiode gefordert. Diese Forderung haben die Regierungsparteien nun aufgegriffen. Im Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD heißt es: „Das Fortbestehen der bisherigen Modellstudiengänge wird im Hinblick darauf gesichert, dass sie gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein können, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen“. Die Regierungskoalition setzt damit ein Zeichen für die kommende Legislaturperiode, in der bei der Novellierung der Ausbildungen in den Therapieberufen über die Ausgestaltung der hochschulischen Ausbildung entschieden werden soll.

Nach aktuellem Zeitplan wird der Deutsche Bundestag über das GVWG in der kommenden Woche in 2. und 3. Lesung entscheiden. Das Gesetz muss danach noch in 2. Lesung den Bundesrat passieren.