Modellklauseln auf vier Jahre bis 2021 verlängert – Bundestag verabschiedet Drittes Pflegestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1.12.2016  in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

Im Rahmen der Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopädengesetze sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 18/10510 vom 30.11.2016) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) finden Sie hier. Die Passagen zu den Berufegesetzen finden sich ab Seite 85.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BMG unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/psg-iii-verabschiedung-bt.html

Nachlese zum Symposium des Arbeitskreises Berufsgesetz am 8.11.2016 in Berlin

 Das Symposium Vom „Gesetz über den Beruf des Logopäden“ zum „Berufsgesetz für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ des Arbeitskreises Berufsgesetz fand am 8. November 2016 in Berlin statt.

Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Hochschulen aus den Bereichen Logopädie, akademische Sprachtherapie sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehre (ASSL) zusammen.

Als Nachlese zum Symposium liegt nun ein Handout vor, dass die Arbeitsergebnisse zusammenfasst. Dort befindet sich des Weiteren eine Übersicht über die derzeitige Ausbildungssituation sowie ein Zeitstrahl, der die Entwicklung von 1905 bis 2015 der Berufsgruppen aus der Logopädie/Sprachtherapie darstellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des dbl.

 

Stellungnahme des HVG zur öffentlichen Anhörung HHVG am 30.11.2016

Der HVG ist einer der Sachverständigen im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung  (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) am Mittwoch, 30. Oktober 2016, 15.30 bis 17.30 Uhr

Der HVG hat als geladener Verband eine Stellungnahme verfasst, die den Abgeordneten neben weiteren Stellungnahmen anderer geladener Verbände zugestellt wurde. Die Stellungnahme des HVG können Sie hier einsehen.

Die weiteren Stellungnahmen finden Sie auf der Homepage des Bundestages.

Akadem. Mitarbeiter/in an der Brandenburgischen Technischen Universität

In der Fakultät für Soziale Arbeit, Gesundheit und Musik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg ist im Studiengang Therapiewissenschaften eine Stelle als Akademische/r Mitarbeiter/in für Praxisbegleitung und Lehre zu besetzen. Die Stellausschreibung finden Sie hier. Zusätzlich zu dieser Praxisamtsstelle ist noch eine wiss. MA-Stelle mit der Möglichkeit zur Promotion zu besetzen. Weitere Informationen sind über Frau Prof. Dr. phil. Anja Walter erhältlich. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Gesetzentwurf Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) liegt vor: Öffentliche Anhörung Verbände/Institutionen am 30.11.2016

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG), Drucksache 18/10186 vom 02.11.2016 liegt vor.

Die Drucksache beinhaltet auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 14.10.2016 (Anlage 3) ebenso wie die Gegenäußerung der Bundesregierung (Anlage 4). Bezug genommen wird u.a. auch auf die Thematik Blankoverordnung und Direktzugang.

Die Drucksache 18/10186 finden Sie hier.

Die öffentliche Anhörung für Verbände und Institutionen findet am 30.11.2016 statt.