Vollakademisierung in Sichtweite? HVG begrüßt den Konzeptentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)

Das zuständige Referat im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt eine Befragung zu einem Konzeptentwurf über die zukünftige Ausgestaltung der Berufe in der Physiotherapie durch. Der Konzeptentwurf beinhaltet faktisch eine Vollakademisierung der Ausbildung zum/zur Physiotherapeut*in.

In seiner Stellungnahme begrüßt der HVG den Konzeptentwurf mit folgendem Wortlaut:

Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) unterstützt den Vorschlag des BMG, zwei Berufe im Berufsfeld der Physiotherapie einzurichten und dabei die Ausbildungsstrukturen grundlegend und zukunftsorientiert zu novellieren. Mit diesem Vorschlag wird den mit der wachsenden Komplexität und dem Fachkräftemangel in der Gesundheitsversorgung verbundenen Herausforderungen angemessen begegnet. Zentral ist die Ausrichtung der beruflichen Ausbildung an zu erwerbenden Kompetenzen, sowohl bei der Reform der bisherigen Ausbildung zum/r Masseur*in und Med. Bademeister*in als auch bei den hochschulischen Studiengängen im Bereich der Physiotherapie. Die Kompetenzorientierung und Modularisierung ist in den bereits existierenden Studiengängen schon seit Jahren erprobt und positiv evaluiert. Die vorhandenen Qualifikationsrahmen DQR und HQR bilden eine geeignete Orientierung für die jeweiligen Novellierungsanforderungen, verbunden mit klar abgrenzbaren Tätigkeits- und Aufgabenfeldern.

Der HVG schlägt eine Entwicklung der derzeit zweijährigen Ausbildung zum/r „Masseur*in und medizinische Bademeister*in“ hin zu einem attraktiven Berufsbild vor, das auf einer soliden beruflichen Ausbildung für Absolvent*innen mit mittleren Bildungsabschlüssen durch eine dreijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 4 beruht und eine anschließende fachgebundene Durchstiegsmöglichkeit in Physiotherapie-Studiengänge eröffnet. Eine effektive und effiziente Gesundheitsversorgung mit Physiotherapie erfordert hingegen eine Qualifikation von Physiotherapeut*innen auf Stufe 6 des DQR bzw. Stufe 1 des HQR. Eine grundständige Qualifizierung auf Bachelorniveau entspricht den aktuellen Anforderungen des Berufsbildes und gewährleistet zudem die Grundlage für den Anschluss an europäische und internationale Ausbildungsstandards und Forschung. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Evidenzbasierung und die interprofessionelle Orientierung des physiotherapeutischen Handelns. Eine hochschulische Ausbildung stellt die Voraussetzung hierfür in besonderem Maße sicher. Einerseits erfordert eine evidenzbasierte Physiotherapie eine wissenschaftsbasierte Ausbildung, wie sie nur an Hochschulen geboten werden kann, andererseits bieten Hochschulen durch die Ausbildung mehrerer Gesundheitsberufe an einem Standort die idealen Voraussetzungen für interprofessionelles Lehren und Lernen. Schließlich können auf diesem Weg die Disziplinentwicklung befördert und wissenschaftsgeleitete Innovationen für die Gesundheitsversorgung entwickelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen sollten in dem Berufsgesetz verankert werden.

Der HVG schließt sich im Weiteren den Antworten des Fachbereichstags Therapiewissenschaften (FBTT) an. Er hat zudem an den Antworten des SHV beratend mitgewirkt, dessen Ausführungen sich u.a. auf das anhängende Kompetenzprofil Physiotherapie stützen.