Am Freitag, 18. Juni 2021 fand die jährliche HVG-Mitgliederversammlung mit reger Beteiligung der Mitglieder online statt. Die Pressemitteilung zu dieser „Die Reform der Berufsgesetze der Therapieberufe muss eine hohe Qualität der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen sicher stellen!“ finden Sie hier.
Monat: Juni 2021
HVG-Fachtagung „Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) – was können wir von anderen Gesundheitsberufen lernen?“
Am Freitag, 11.6.2021 fand von 9.00 bis 12.00 Uhr die diesjährige HVG-Fachtagung mit dem Titel „Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) – was können wir von anderen Gesundheitsberufen lernen?“ online statt.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Den Vortrag von Prof. Dr. Jutta Räbiger: Qualitätsanforderungen und Modelle der praktischen Ausbildung mit Patient*innen in primärqualifizierenden Therapiestudiengängen finden Sie hier.
Den Vortrag von Prof. Dr. Markus Zimmermann: Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung in den Therapiestudiengängen (PQS) –was können wir von
anderen Gesundheitsberufen lernen? Beispiel Pflege Modell B finden Sie hier.
Den Vortrag von Prof. Dr. D. Tegethoff, Prof. Dr. M. Grieshop: Das Studium von Hebammen finden Sie hier.
Den Vortrag von Prof. Dr. Gekle: Organisation und Finanzierung der praktischen Ausbildung finden Sie hier.
Pressemitteilung der HRK: Roadmap Gesundheitsberufe: Akademisierung der Gesundheitsberufe gemeinsam vorantreiben
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ruft den Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestags dazu auf, einen umfassenden Prozess zur weiteren Akademisierung der
Gesundheitsberufe unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschulen anzustoßen. Mit dem gestern im Ausschuss beratenen Entwurf zu einem Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG) beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Laufzeit der Modellklauseln für Studiengänge in den Gesundheits- und Therapieberufen bis Ende 2024 zu verlängern. Diese Verlängerung sollte nach HRK-Auffassung für einen entsprechenden ressort- und ebenenübergreifenden Prozess genutzt werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.