Bündnis Therapieberufe mit neuer Kampagne auf Social Media

P R E S S E M I T T E I L U N G  23. Mai 2023

Echte Reform? Fehlanzeige! …alles nur Fassade!

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen legt den Finger in die Wunde und macht auf
den aktuellen Schlingerkurs der Politik in Sachen Akademisierung der Therapieberufe mit einer
neuen Kampagne aufmerksam. Ab heute startet das Bündnis über die Sozialen Medien eine
weitere Informationskampagne über die Notwendigkeit und den Mehrwert einer
hochschulischen Ausbildung und die erforderlichen Schritte für eine zukunftsfeste
Gesundheitsversorgung.
Denn: Die Ausbildung in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
muss dringend reformiert werden. Doch aktuell steuert das Bundesministerium für
Gesundheit und die Länderministerien auf eine Scheinlösung zu, die aktuelle Probleme
verschärft, statt zukunftsfeste Lösungen umzusetzen, die eigentlich schon vorliegen.
Die Situation ist ernst: Es geht jetzt darum, die letzte Chance zu nutzen, unsere
Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. Dafür braucht es eine flächendeckend
akademische Ausbildung. An dieser Aufgabe muss sich die Reform der Therapieberufe messen
lassen. Aktuell laufen Bund und Länder aber Gefahr, diese zentrale Aufgabe aus dem Blick zu
verlieren. Deshalb legen die mitgliederstärksten Verbände der Therapieberufe gemeinsam den
Finger in die Wunde und machen auf die aktuellen Überlegungen der Politik aufmerksam.
Noch ist ein Umdenken hin zu einem zukunftsweisenden Modell in Form einer regelhaften
hochschulischen Ausbildung für die Therapieberufe möglich!
Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen liefert 5 wichtige Gründe für eine
hochschulische Ausbildung in den Therapieberufen:

1. Wir denken an die Zukunft der Versorgung von Patient*innen
Die Behandlung von Erkrankungen wird gleichzeitig komplexer und vielschichtiger, zum
Beispiel durch die Zunahme multimorbider Krankheitsbilder. Die Therapieberufe brauchen
daher weitere Qualifikationen, um entsprechend evidenzbasiert zu therapieren und daran
mitzuwirken, anhand von neuesten Studienergebnissen Behandlungen weiterzuentwickeln –
auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen. International ist das Studium in den
Therapieberufen selbstverständlich. Nur in Deutschland nicht.

2. Wir denken an die Zukunft unserer Berufe
Wir sind uns sicher: Der zunehmende Fachkräftemangel in den Therapieberufen kann durch
die Akademisierung unserer Berufe aufgehalten werden. Jahrgang für Jahrgang entgehen uns
talentierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für ein Studium und damit einen anderen Beruf entscheiden. Der Anteil studierwilliger Schulabsolvent*innen steigt stetig an und die
fehlenden Studienmöglichkeiten verhindern, dass unsere Berufe für diese Gruppe attraktiv
sind.

3. Wir denken an alle, die jetzt einen der Therapieberufe ausüben
Die Qualifikation unserer Kolleginnen und Kollegen ist stark. Wer sich einmal dafür
entschieden hat, Ergotherapeut*in, Logopäd*in oder Physiotherapeut*in zu werden, hat das
getan, um anderen Menschen in herausfordernden Momenten zur Seite zu stehen und ein
selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen. Die Beherrschung zeitgemäßer Kompetenzen
gelingt momentan vor allem durch individuelles Engagement und lebenslanges Lernen. Unsere
Forderungen betreffen nicht unsere heutigen Kolleginnen und Kollegen. Wir machen uns
Sorgen um die Zukunft unseres Gesundheitssystems.

4. Wir denken an Transparenz und Verständlichkeit
Wenn Berufsgesetze neu geschrieben werden, legt man damit neu fest, wer sich künftig
„Ergotherapeut*in“, „Logopäd*in“ oder „Physiotherapeut*in“ nennen darf. Das muss eine
Festlegung sein, die Patient*innen sofort und leicht verstehen. Deshalb müssen Kompetenzen
klar beschrieben und die Verortung der Ausbildung eindeutig sein. Eine Berufsgesetzreform
darf nicht dazu führen, ein nicht nachvollziehbares Nebeneinander von Studiengängen und
fachschulischen Ausbildungen zu schaffen. Berufsgesetze, die aufgrund geteilter
Kompetenzprofile und Ausbildungsformen zur Abwertung unserer Berufe führen, halten wir
für falsch. Aber genau das ist jetzt geplant.

5. Wir denken an die Kosten
Die Umstellung auf eine akademische Ausbildung für Ergotherapie, Logopädie und
Physiotherapie kostet Geld. Völlig klar. Aber wenn jetzt echte Reformen eingeleitet werden,
werden unter dem Strich immense Kosten eingespart werden und unter anderem
Doppelfinanzierungen von Ausbildungswegen verhindert. Jede Verzögerung finanziert ein
System, das nicht zeitgemäß ist. Schon zu oft sind notwendige Reformen in unseren Berufen
an fehlendem Handlungswillen gescheitert.
Weitere Informationen zur aktuellen Kampagne und zu den Bündnispositionen finden Sie
über unsere Kontakt- und Medienkanäle:

E-Mail: kontakt@buendnis-therapieberufe.de
Twitter: https://twitter.com/BT_adH
Website:  https://buendnis-therapieberufe.de/                                                                              Facebook: https://www.facebook.com/buendnistherapieberufe

Gerne vermitteln wir Ihnen eine*n Interviewpartner*in aus den Verbänden oder beantworten Ihre Fragen.

Lehrkraft für besondere Aufgaben – Therapiewissenschaften/Physiotherapie | Trier

Die Hochschule Trier sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Lehrkraft für besondere Aufgaben: Therapiewissenschaften mit Schwerpunkt Physiotherapie (m/w/d)

je nach Qualifikation Vergütung bis Entgeltgruppe 13 TV-L | Vollzeit (39 Std./Woche)/ Tz. möglich | unbefristet | Dienstort: Hauptcampus, Dienstort Trier (Schneidershof)

Aufgaben
• Lehre in der Physiotherapie wie auch in interdisziplinär ausgerichteten
Veranstaltungen
• Mitwirkung in der Organisation der Lehre
• Betreuung von Studierenden
• Mitwirkung an physiotherapeutischen und interdisziplinären Projekten
• Qualitätssicherung und Lehrevaluation

Einstellungsvoraussetzungen
• staatliche Anerkennung als Physiotherapeut/-in,
• Hochschulstudium im gesundheitswissenschaftlichen Bereich mit
überdurchschnittlichem Diplom- oder Masterabschluss,
• hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten nach
erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium,
• umfassende Kompetenzen im Bereich evidenzbasierte Praxis in der Physiotherapie,
• gute Englischkenntnisse,
• Bereitschaft zur Teilnahme an didaktischen Qualifizierungsmaßnahmen,
• Lehrerfahrung, Kompetenzen im Bereich der qualitativen Forschung oder ein
Zertifikat zur gerätegestützten Krankengymnastik sind wünschenswert.

Weiter Informationen, u.a. zu den Kontaktmöglichkeiten und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Bewerbungsschluss: 15.06.2023

Kampagnenstart: Bündnis Therapieberufe sendet Weckruf an die Politik

Neue Kampagne soll Politik aufrütteln

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen legt den Finger in die Wunde und macht auf den aktuellen Schlingerkurs der Politik in Sachen Akademisierung der Therapieberufe mit einer weiteren Kampagne aufmerksam. Ab dem 23. Mai 2023 startet das Bündnis über die Sozialen Medien nochmals eine Informationskampagne gegenüber den politischen Entscheidern, unserer Branche und der allgemeinen Öffentlichkeit um über den Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung und die erforderlichen Schritte für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung aufzuklären.

Politischer Kurs zur Akademisierung auf Schlingerkurs? Nicht mit uns!

Aus Sicht des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen ist der politische Diskurs zu diesem zukunftsweisenden Thema der Akademisierung ins Schlingern geraten. Die Vorteile einer hochschulischen Ausbildung müssen derzeit scheinbar wirtschaftlichen und anderen Betrachtungsweisen weichen. Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wird jetzt nicht lockerlassen und der Politik mit aller Klarheit aufzeigen, dass sich der aktuell angedachte Weg eines Nebeneinanders von fachschulischer und hochschulischer Ausbildung zu Lasten der Physiotherapie und damit auch zu Lasten der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirkt.

Richtiges stärken, mit Fehlinformationen aufräumen

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen teilt die Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), dass akademisch ausgebildete Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten weitreichendere Kompetenzen benötigen und diese in der Versorgung zum Tragen kommen sollen. Allerdings ist das Bündnis Therapieberufe überzeugt, dass die aktuell in der Politik diskutierten Vorschläge nicht zum erhofften Ziel führen. Der Beruf zur/m Physiotherapeutin/en ist nicht teilbar! Genau das sehen aber die Überlegungen im Ministerium derzeit vor – ein Nebeneinander von fachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit gleicher Berufsbezeichnung als Abschluss. Das darf so nicht kommen! Denn: Es spaltet die Berufsgruppe und sorgt für Verwirrung bei den Patientinnen und Patienten. Lösungen liegen auf dem Tisch und das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen als größter Zusammenschluss der Vertretungen in den Therapieberufen wird diese nochmals mit Nachdruck in der Politik platzieren.

Mitmachen und Zukunft gestalten

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen setzt sich für eine zukunftsweisende Reform in dieser Legislaturperiode ein. Denn: Nur alle 30 oder mehr Jahre fasst die Politik ein Berufsgesetz an. Was wir jetzt nicht für die zukünftigen Kolleg*innen sowie für die Patient*innen durchsetzen, das kommt die nächsten Jahrzehnte nicht zum Tragen für unsere Berufe und für die therapeutische Versorgung in Deutschland.  Deshalb wird die Social-Media-Kampagne des Bündnisses ab dem 23. Mai gezielt an die Entscheider*innen in der Politik adressiert sein.

Darüber hinaus rufen wir alle Therapeutinnen und Therapeuten sowie Patientinnen und Patienten auf, ebenfalls Flagge zu zeigen und die Posts auf Facebook und Twitter zu liken, teilen und zu kommentieren. Jetzt gilt´s! Alles zur Aktion finden Interessierte ab dem 23.05.2023 auf der Bündnis-Homepage.

Zum Hintergrund

In den letzten Monaten tagte auf Einladung des BMG einmal pro Monat das sogenannte Bund-Länder-Begleitgremium, in dem von den Bundesländern entsandte Vertreterinnen und Vertreter über Teilaspekte der Ausbildungsreform sprachen. Ziel des BMG bildet es, weitere Informationen zu sammeln, die dann in die Erarbeitung eines Referentenentwurfs einfließen sollen. Die nächste und möglicherweise letzte Sitzung des Begleitgremiums soll Anfang Juni stattfinden. Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit einer weiteren Aktion als Bündnis Therapieberufe an die Hochschule durchzustarten.

Weichenstellung der Politik entscheidend

Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die Politik ausreichend Mut hat, eine moderne, patientenzentrierte und attraktive Ausbildung für die Physiotherapie auf den Weg zu bringen. Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wird nicht lockerlassen, sich für eine zukunftsfeste Ausbildung einzusetzen. Es geht dabei um die Versorgung von morgen und um attraktive Berufsbilder in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

Das Bündnis fokussiert sich mit seinen Aktivitäten auf die Gesundheitspolitik, weil es um die Weiterentwicklung und Sicherstellung der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten geht und wendet sich ebenso verstärkt an die Bildungs-, Wissenschafts- und Finanzressorts der zuständigen Ministerien. Denn: Bei der Transformation hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung der Therapieberufe müssen die Ministerien verzahnt agieren, um Strukturen zu schaffen, Gelder zur Verfügung zu stellen. Das wird am Ende einen bestmöglichen Input für eine moderne therapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erwirken!

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

 

 

 

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Therapiewissenschaften – Logopädie | Trier

Die Hochschule Trier sucht zum 01.07.2023

eine*n wissenschaftliche*n Projektmitarbeiter*in 

– je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 13 TV-L | Teilzeit 65% (25,35 Std./Woche) |
befristet bis zum 30.06.2025 –

Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im
    gesundheitswissenschaftlichen Bereich, in Logopädie oder Linguistik,
    Kognitionswissenschaften oder Psychologie bevorzugt auf Master-Niveau oder
    mindestens mit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss (2,0 oder besser),
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in Themen und Fragestellungen aus dem Bereich
    der frühkindlichen Schriftsprachentwicklung,
  • Interesse an der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der
    akademischen Lehre,
  • Ergebnisorientiertes, selbständiges Arbeiten im interdisziplinären Team,
  • Erfahrungen mit der Aufbereitung und -auswertung experimenteller
    Datenmengen (qualitativer und quantitativer Art),
  • wünschenswert sind berufliche Erfahrungen im Bereich in der Logopädie /
    Sprachtherapie

Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 31.05.2023

Wann, wenn nicht jetzt? Stellungnahme zur Akademisierung des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates

Die hochschulische Qualifikation der Therapieberufe ist überfällig!

Die Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Ergotherapeut:innen,
Logopäd:innen und Physiotherapeut:innen wurden seit 2009 bereits zweimal verlängert, nunmehr bis Ende 2024. Diätassistent:innen warten seither vergeblich auf eine Modellklausel. Wie lange dauern Modellvorhaben in Deutschland? Die berufsständischen Vertretungen sowie die Hochschul- und Schulverbände schlagen Alarm: die berufsgesetzliche Neuordnung der Ausbildung der Therapieberufe ist dringend erforderlich. Sie zielt auf einen Systemwechsel: die Primärqualifikation soll an Hochschulen stattfinden.
In Europa sind solche berufsqualifizierende Bachelorstudiengänge Standard. Wegen der fehlenden politischen Zielperspektive in Deutschland entsteht nun ein nicht
nachvollziehbares Nebeneinander von Modellstudiengängen und schulischen Ausbildungen. Warum gibt es in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern eine Diskussion darüber, ob Gesundheitsberufe einer wissenschaftsbasierten hochschulischen Qualifikation bedürfen? Warum stehen in Deutschland die Erhaltung vollzeitschulischer Ausbildungsformen und die Belange der dahinterstehenden Interessen von Ausbildungsträgern im Vordergrund, wo es doch um eine qualitativ hochstehende Versorgung im Gesundheitswesen geht?
In diesem Zusammenhang gilt es klarzustellen, dass es nicht um die Befindlichkeiten von Berufsgruppen im Gesundheitswesen geht, auch nicht um deren Wertschätzung und Anerkennung. Es geht einzig und allein darum, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gemäß den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen zu gestalten. Diesem verfassungsrechtlichen Auftrag ist bei der künftigen Gestaltung des Berufsrechts der Gesundheitsberufe zeitgemäß Rechnung zu tragen. Das jetzige Gesundheitsberuferecht ist in vielen Teilen veraltet. Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich, mit einer nicht mehr zeitgemäßen Ausbildung im Gesundheitswesen junge Menschen zu motivieren, in diese anspruchs- und verantwortungsvollen Berufe einzusteigen.
Es gibt konkrete Anlässe, dieser in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
rückwärtsgewandten Diskussion entgegenzutreten. So geben die aktuellen Verlautbarungen um die Neuverortung der Berufe in der Physiotherapie, die sich gerade in der Vorbereitung der Berufsgesetznovellierung befinden, dem Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR) Anlass für einen Aufruf, die Ausbildung der Gesundheitsberufe zukunftsgerichtet an den allseits bekannten Herausforderungen einer gegenwärtigen und zukünftigen qualitativ hochstehenden Versorgung auszurichten.
Die geforderten hochschulischen Ausbildungen der Therapieberufe dienen nicht dem
Selbstzweck: Es geht um die Sicherung der Qualität therapeutischer Leistungen, um die Respektierung sozialrechtlicher Grundlagen (Evidenzbasierung, Wirtschaftlichkeit etc.). Es gilt die Fachexpertise der Therapieberufe für die gesellschaftliche Aufgabe einer Sicherstellung von Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau zu nutzen und Therapeuten als Partner in interprofessionellen Settings zu verstehen. Für die komplexen Versorgungsbedarfe (Multimorbidität, hochbetagte Patienten, Ausschöpfung von Rehabilitationspotentialen, Stärkung sozialer Teilhabe durch Bewegung, Betätigung, Ernährung und Kommunikation) und deren Sicherung sind neben anderen Berufsgruppen gerade auch die Beiträge der Therapieberufe wichtiger denn je.
Hochschulische Ausbildung bedeutet nicht nur, wissenschaftsbasiert Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Hochschulische Ausbildung gründet sich auch auf Forschung in den jeweiligen Fachgebieten, deren Ergebnisse den Studierenden vermittelt werden solle. Berufsfachschulische Ausbildung hat diesen Anspruch nicht. Warum soll die in der Ausbildung von Ärzten selbstverständlich gewordene Kombination von Wissenschaft und praktischem ärztlichem Tun nicht auf die anderen Heilberufe übertragen werden? Deutschland hat in diesem Punkt bisher leider versagt.
Es kann auch nicht mehr angehen, Gesundheitsberufe gemäß berufsfachschulischer
Ausbildung auf das Niveau von DQR 4 zu führen. Deshalb ist die Anpassung an internationale Bildungsstandards (siehe Hebammen) durch die Einführung der hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung dringend geboten.

Zukunftsorientierte politische Weichenstellung zur hochschulische Ausbildung dringend erforderlich

Der Verein zur Förderung eines NGBR spricht sich daher für die Vollakademisierung der vier Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätetik) aus. Die notwendige und überfällige Bildungs- und Gesetzesreform darf nicht an Partikularinteressen der Ausbildungsträger scheitern. Die Gesundheitsberufe in der Versorgungswelt müssen im Vordergrund stehen, damit die Bürgerinnen und Bürger die ihnen zustehende gesundheitliche Versorgung erhalten können. Ein „weiter so“ darf es deshalb nicht geben.
Die einfache Botschaft ist: Es gilt, die Potenziale der Therapieberufe zu nutzen, um die
Gesundheitsversorgung zu stärken und zu sichern. Für die Gesundheitsversorgung sind immer noch vor allem Personen zuständig. Diese gilt es entsprechend zu qualifizieren.

Der Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferats hat schon im August 2016 und im November 2020 in Stellungnahmen vor einem unerträglichen Stillstand bei der Modernisierung der Gesundheitsberufe gewarnt. Die Debatte darüber ist hinlänglich bekannt. Die Notwendigkeit einer hochschulischen Qualifikation ist bei den Hebammen und – in Grenzen – mittlerweile auch bei den Pflegefachpersonen anerkannt. Bei den Therapieberufen scheint dies weniger eindeutig zu sein. Deshalb wird das Bundesministerium für Gesundheit erneut dringlich aufgefordert, die anstehende Modernisierung für alle vier Therapieberufe noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung in den Berufsgesetzen zu verankern.

Der Vorstand des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates:
Dr. Almut Satrapa-Schill (Vorsitzende), Prof. Dr. Gerhard Igl, Uta Köpcke, Prof. Dr. Michael Rosentreter; Melanie van Waveren.

Verantwortlich im Sinne der Presse: Dr. Satrapa-Schill, Steige 23, D-71120 Grafenau
Kontakt: geschaeftsstelle@nationalergesundheitsberuferat.de

Näheres zum Verein zur Förderung eines NGBR finden Sie hier.