Wann, wenn nicht jetzt? Stellungnahme zur Akademisierung des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates

Die hochschulische Qualifikation der Therapieberufe ist überfällig!

Die Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Ergotherapeut:innen,
Logopäd:innen und Physiotherapeut:innen wurden seit 2009 bereits zweimal verlängert, nunmehr bis Ende 2024. Diätassistent:innen warten seither vergeblich auf eine Modellklausel. Wie lange dauern Modellvorhaben in Deutschland? Die berufsständischen Vertretungen sowie die Hochschul- und Schulverbände schlagen Alarm: die berufsgesetzliche Neuordnung der Ausbildung der Therapieberufe ist dringend erforderlich. Sie zielt auf einen Systemwechsel: die Primärqualifikation soll an Hochschulen stattfinden.
In Europa sind solche berufsqualifizierende Bachelorstudiengänge Standard. Wegen der fehlenden politischen Zielperspektive in Deutschland entsteht nun ein nicht
nachvollziehbares Nebeneinander von Modellstudiengängen und schulischen Ausbildungen. Warum gibt es in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern eine Diskussion darüber, ob Gesundheitsberufe einer wissenschaftsbasierten hochschulischen Qualifikation bedürfen? Warum stehen in Deutschland die Erhaltung vollzeitschulischer Ausbildungsformen und die Belange der dahinterstehenden Interessen von Ausbildungsträgern im Vordergrund, wo es doch um eine qualitativ hochstehende Versorgung im Gesundheitswesen geht?
In diesem Zusammenhang gilt es klarzustellen, dass es nicht um die Befindlichkeiten von Berufsgruppen im Gesundheitswesen geht, auch nicht um deren Wertschätzung und Anerkennung. Es geht einzig und allein darum, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gemäß den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen zu gestalten. Diesem verfassungsrechtlichen Auftrag ist bei der künftigen Gestaltung des Berufsrechts der Gesundheitsberufe zeitgemäß Rechnung zu tragen. Das jetzige Gesundheitsberuferecht ist in vielen Teilen veraltet. Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich, mit einer nicht mehr zeitgemäßen Ausbildung im Gesundheitswesen junge Menschen zu motivieren, in diese anspruchs- und verantwortungsvollen Berufe einzusteigen.
Es gibt konkrete Anlässe, dieser in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
rückwärtsgewandten Diskussion entgegenzutreten. So geben die aktuellen Verlautbarungen um die Neuverortung der Berufe in der Physiotherapie, die sich gerade in der Vorbereitung der Berufsgesetznovellierung befinden, dem Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR) Anlass für einen Aufruf, die Ausbildung der Gesundheitsberufe zukunftsgerichtet an den allseits bekannten Herausforderungen einer gegenwärtigen und zukünftigen qualitativ hochstehenden Versorgung auszurichten.
Die geforderten hochschulischen Ausbildungen der Therapieberufe dienen nicht dem
Selbstzweck: Es geht um die Sicherung der Qualität therapeutischer Leistungen, um die Respektierung sozialrechtlicher Grundlagen (Evidenzbasierung, Wirtschaftlichkeit etc.). Es gilt die Fachexpertise der Therapieberufe für die gesellschaftliche Aufgabe einer Sicherstellung von Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau zu nutzen und Therapeuten als Partner in interprofessionellen Settings zu verstehen. Für die komplexen Versorgungsbedarfe (Multimorbidität, hochbetagte Patienten, Ausschöpfung von Rehabilitationspotentialen, Stärkung sozialer Teilhabe durch Bewegung, Betätigung, Ernährung und Kommunikation) und deren Sicherung sind neben anderen Berufsgruppen gerade auch die Beiträge der Therapieberufe wichtiger denn je.
Hochschulische Ausbildung bedeutet nicht nur, wissenschaftsbasiert Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Hochschulische Ausbildung gründet sich auch auf Forschung in den jeweiligen Fachgebieten, deren Ergebnisse den Studierenden vermittelt werden solle. Berufsfachschulische Ausbildung hat diesen Anspruch nicht. Warum soll die in der Ausbildung von Ärzten selbstverständlich gewordene Kombination von Wissenschaft und praktischem ärztlichem Tun nicht auf die anderen Heilberufe übertragen werden? Deutschland hat in diesem Punkt bisher leider versagt.
Es kann auch nicht mehr angehen, Gesundheitsberufe gemäß berufsfachschulischer
Ausbildung auf das Niveau von DQR 4 zu führen. Deshalb ist die Anpassung an internationale Bildungsstandards (siehe Hebammen) durch die Einführung der hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung dringend geboten.

Zukunftsorientierte politische Weichenstellung zur hochschulische Ausbildung dringend erforderlich

Der Verein zur Förderung eines NGBR spricht sich daher für die Vollakademisierung der vier Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätetik) aus. Die notwendige und überfällige Bildungs- und Gesetzesreform darf nicht an Partikularinteressen der Ausbildungsträger scheitern. Die Gesundheitsberufe in der Versorgungswelt müssen im Vordergrund stehen, damit die Bürgerinnen und Bürger die ihnen zustehende gesundheitliche Versorgung erhalten können. Ein „weiter so“ darf es deshalb nicht geben.
Die einfache Botschaft ist: Es gilt, die Potenziale der Therapieberufe zu nutzen, um die
Gesundheitsversorgung zu stärken und zu sichern. Für die Gesundheitsversorgung sind immer noch vor allem Personen zuständig. Diese gilt es entsprechend zu qualifizieren.

Der Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferats hat schon im August 2016 und im November 2020 in Stellungnahmen vor einem unerträglichen Stillstand bei der Modernisierung der Gesundheitsberufe gewarnt. Die Debatte darüber ist hinlänglich bekannt. Die Notwendigkeit einer hochschulischen Qualifikation ist bei den Hebammen und – in Grenzen – mittlerweile auch bei den Pflegefachpersonen anerkannt. Bei den Therapieberufen scheint dies weniger eindeutig zu sein. Deshalb wird das Bundesministerium für Gesundheit erneut dringlich aufgefordert, die anstehende Modernisierung für alle vier Therapieberufe noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung in den Berufsgesetzen zu verankern.

Der Vorstand des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates:
Dr. Almut Satrapa-Schill (Vorsitzende), Prof. Dr. Gerhard Igl, Uta Köpcke, Prof. Dr. Michael Rosentreter; Melanie van Waveren.

Verantwortlich im Sinne der Presse: Dr. Satrapa-Schill, Steige 23, D-71120 Grafenau
Kontakt: geschaeftsstelle@nationalergesundheitsberuferat.de

Näheres zum Verein zur Förderung eines NGBR finden Sie hier.