Doktorand*in | Mainz

Das Interprofessionelle Studienzentrum für Bewegungsforschung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit 19,25 Std./Woche und befristet auf 2,5 Jahre:

Doktorand*in (m/w/d)

Ihr Profil:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Studium im Bereich der Rehabilitations- oder
Therapiewissenschaften (M.Sc. oder M.A.) mit Nachweis der notwendigen wissenschaftlichen Methodenkompetenz. Besonderes Interesse an der KI-Forschung
Grundlegende Kenntnisse in KI-basierter Forschung sowie in bewegungsanalytischer Messdatenerfassung. Erfahrung in der Literaturrecherche, Manuskripterstellung und Veröffentlichung von internationalen, wissenschaftlichen Arbeiten. Sehr gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift sowie
Interesse an einer Promotion.

Ihre Aufgaben:
Selbstständige, wissenschaftliche Literaturrecherche, Aufarbeitung, Analyse und Bewertung von Ergebnissen mit Schwerpunkt auf medizinische und KI-spezifische Themen, Plausibilitätsprüfung von KI-generierten Ergebnissen, Planung und Koordination interner, projektrelevanter, administrativer und organisatorischer Abläufe/ Mitwirkung an der internen Steuerung und Monitoring des Projekts, Unterstützung bei der Erstellung von bspw. Ethik- und Drittmittelanträgen sowie Publikationen Erhebung und Dokumentation studienbezogener Daten im Bereich der wirbelsäulenspezifischen Ganganalyse.

Kontakt:
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation
Ihr Ansprechpartner bei fachlichen Fragen:
Herr Dr. J. Konradi, Tel.: 06131 17-2362.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

 

Lehrkraft für besondere Aufgaben Ergotherapie | Trier

Für den Studiengang Ergotherapie im Bereich der Therapiewissenschaften sucht die Hochschule Trier zum 01.07.2024 eine

Lehrkraft für besondere Aufgaben – Ergotherapie (m/w/d)

bis Entgeltgruppe 13 TV-L | Teilzeit 50% (19,5 Std./Woche) | zunächst befristet für 20 Monate (vorbehaltlich der Mittelfreigabe sind evtl. auch 24 Monate möglich)

Die ausgeschriebene Stelle ist in das Projekt House of Professors zur Qualifizierung und Rekrutierung von professoralem Personal an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingebunden und unterstützt explizit die Lehre der Schwerpunktprofessur Ergotherapie im Bereich der Therapiewissenschaften am Fachbereich Informatik mit einer regelmäßigen Lehrverpflichtung von 11,5 SWS.

Aufgaben

  • Lehrveranstaltungen im Bereich der Ergotherapie und interdisziplinär ausgerichteter Lehre einschließlich der Durchführung und Bewertung von Modulprüfungen
  • Mitwirkung in der Organisation der Lehre
  • Konzeption und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen in den Therapiewissenschaften
  • Qualitätssicherung und Lehrevaluation
  • Betreuung von Projekt- und Abschlussarbeiten
  • Beratung von Studierenden im Studienverlauf
  • Mitwirkung bei Aufgaben und Projekten im Arbeitsgebiet sowie bei interdisziplinären Themen
  • Mitarbeit in (therapie-)wissenschaftlichen Forschungsprojekten

Einstellungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als staatl. anerkannte*r Ergotherapeut*in
  • erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im gesundheitswissenschaftlichen Bereich oder angrenzenden Fachrichtungen mit überdurchschnittlichem Diplom- oder Masterabschluss,
  • Berufserfahrung in der Ergotherapie in Form einer hauptberuflichen Tätigkeit von zwei Jahren und sechs Monaten nach erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium,
  • Interesse an der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der akademischen Lehre,
  • sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse,
  • umfassende Kompetenzen im Bereich evidenzbasierte Praxis,
  • Lehrerfahrung und Kenntnisse in didaktischen Methoden,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an didaktischen Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in neue ergotherapeutische Themenfelder.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsschluss: 13.05.2024

HVG nimmt Stellung: Vorläufer Referentenentwurf Physiotherapie

S T E L L U N G N A H M E                                                                                        Berlin, 2. April 2024

Erste Weichenstellungen für Studium und Praxis der Physiotherapie in Vorläufer von Referentenentwurf erkennbar –

der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) nimmt Stellung

Mit Interesse hat der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) zur Kenntnis
genommen, dass im politischen Berlin ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) kursiert. Auch wenn dieser Entwurf nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und schon gar nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde: die erkennbaren ersten Weichenstellungen bedürfen einer frühzeitigen Kommentierung, in der Hoffnung, gerade in dieser frühen Phase konstruktiv etwas zur Weiterentwicklung beizutragen.
Im Zentrum stehen dabei die Notwendigkeit, das langfristige Ziel einer Vollakademisierung im Gesetzentwurf zu verankern, und die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass hochschulisch erworbenen Kompetenzen auch schnellstmöglich in der Praxis wirksam werden können und dass die Studiengänge in dem Transformationszeitraum zur Vollakademisierung ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Zugangsweg zum Beruf bleiben. Studienziele
Zunächst ist festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht die Beschreibung der Studienziele und damit die mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen im Grundsatz den Erwartungen entsprechen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben.
Insbesondere das Kompetenzziel der eigenverantwortlichen Steuerung, Planung und
Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenz-Voraussetzungen für einen Direktzugang an einen Abschluss des Studiums gebunden und die Grundlage für eine Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge gelegt.
Die Studienziele entsprechen den Kompetenzzielen auch der bisherigen Bachelor-Abschlüsse in der Physiotherapie, diese sollten entsprechend § 1 des Entwurfs ebenfalls die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin B.Sc.“ oder „Physiotherapeut B.Sc.“ führen dürfen.

Aufgaben der Physiotherapie
Dabei sind eine Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen
(bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken kontraproduktiv. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen.

Berufliche Praxis
Damit die in den Studienzielen angelegten Kompetenzen auch zu einer angesichts des
Fachkräftemangels dringend notwendigen Steigerung der Qualität und Effizienz der Therapie führen können, müssen zeitnah entsprechende Bedingungen in der Versorgung geschaffen werden. Hierzu sind Änderungen in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern und den Heilmittelrichtlinien erforderlich. Die Vergütung für Diagnostik wie auch der Direktzugang und deren rechtliche Bindung an den PT-Hochschulabschluss müssen schnellstmöglich geregelt werden. Davon hängen sowohl Qualität und Effizienz der Therapie, als auch die Attraktivität des Studiums ab. Denn diese leidet auch derzeit schon daran, dass Kompetenzen erworben werden, die in der Praxis nicht eingebracht werden können.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung
Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanzierbar sein. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Finanzielle Anreize für Aufnahme eines Physiotherapie-Studiums
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausbildungsvergütung im Rahmen der berufsfach- schulischen Ausbildung vor. Dies ist ein starker Anreiz, eine berufsfachschulische Ausbildung zu absolvieren und ggf. daran einen additiven Studiengang anzuschließen.
Die Vorteile eines Studiums liegen in einem erweiterten Kompetenzerwerb, der eine größere berufliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Zudem sollte dies mit Tarifverträgen und Vergütungsregeln einhergehen, die einem Studium angemessen sind. Die dafür notwendigen Änderungen in den Sozialgesetzbüchern und Heilmittelrichtlinien und Verhandlungen zwischen Tarifpartnern bzw. Berufsverbänden und Gesetzlicher Krankenversicherung werden einige Zeit in Anspruch nehmen und zu einer Ungleichzeitigkeit von Kompetenzerwerb und Anpassung der Rahmenbedingung zur Umsetzung der Kompetenzen führen. Für junge Menschen in der Entscheidungsphase für ein Studium oder für eine berufsfachschulische Ausbildung sind diese Vorteile nur schwer erkennbar und sie
müssen zudem darauf vertrauen, dass die notwendigen Änderungen auch tatsächlich
umgesetzt werden.
In dieser Situation könnte eine Aufwandentschädigung für die hochschulische
berufspraktische Ausbildung auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme eines
primärqualifizierenden Studiums setzen. Diese sollte sich ggf. – vergleichbar mit der
Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr des Medizinstudiums – an dem jeweils aktuellen BaföG-Satz orientieren. Sie wäre in den Semestern an die Studierenden zu zahlen, in denen berufspraktische Ausbildung stattfindet. Die Aufwandsentschädigung ist unabhängig von Ausbildungsverträgen zwischen Studierenden und verantwortlichen Praxiseinrichtungen, die wir ablehnen, zu refinanzieren. Hierbei sind Wege zu finden, die eine Fondslösung gegenüber einer einseitigen Refinanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht – nicht zuletzt um Qualität und die notwendige Diversität von Praxiseinrichtungen zu sichern und so vor allem auch das häufigste Setting der späteren Berufstätigkeit – die ambulante Praxis – angemessen einzubeziehen.

Transformationszeitraum
Die im Gesetzentwurf angelegte Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist allerdings hochproblematisch, sofern sie nicht explizit als Übergangszeitraum, sondern implizit als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine ausdrücklichen Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:
„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere
Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der
Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die
internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn
Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“
Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst
offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.
Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz.
Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und
Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel
entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive
Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der
Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Wir rufen den Gesetzgeber daher auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die
Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die
Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer
Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der
Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für
adäquat. Für einen fachlichen Austausch dazu steht der HVG gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V., 1. Vorsitzender
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst,
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Goschentor 1, D-31134 Hildesheim
E-Mail: vorstand@hv-gesundheitsfachberufe.de

Lesen Sie auch:

Das von den größten Berufsverbänden mit unterzeichnete Strategiepapier
von HVG und VAST, das datengestützt und differenziert die Notwendigkeit und Machbarkeit einer ‚Vollakademisierung‘ in einer Übergangszeit von 10-15 Jahren beschreibt.

Zi-Wissenschaftspreis „Regionalisierte Versorgungsforschung“ 2024

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) schreibt 2024 erneut einen Wissenschaftspreis zur Förderung der Erforschung regionaler Unterschiede in der Gesundheitsversorgung aus.

Mit dem Wissenschaftspreis werden überdurchschnittlich gute Arbeiten auf dem Gebiet der Versorgungsforschung ausgezeichnet, die sich der Untersuchung regionaler Unterschiede in der Gesundheitsversorgung widmen. Der Preis ist
mit 7.500 Euro dotiert und kann geteilt werden, sofern dies vom Entscheidungsgremium beschlossen wird.

Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt sind Forscher:innen, die nicht dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) oder den Stiftungsträgern des Zi (Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenärztliche
Bundesvereinigung) angehören.
2. Die beim Zi eingereichten Publikationen dürfen in den Folgejahren nicht noch einmal eingereicht werden.
3. Bewerbungen sind auf eine Einreichung pro Person mit Erstautorenschaft oder gleichberechtigter Erstautorenschaft beschränkt.
4. Bei bereits anderweitig veröffentlichten Arbeiten mit mehreren Autor:innen muss die Bewerbung durch die Erstautor:in oder die gleichberechtigten Erstautor:innen erfolgen. Die Koautor:innen müssen ihr Einverständnis mit der Bewerbung
durch Unterschrift bestätigen. Die Einverständniserklärungen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Claudia Kohring, Telefon: 030 2200 56133, E-Mail: ckohring@zi.de

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsschluss: 25.08.2024

Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de