Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Kritisch-konstruktiver Austausch über die Vollakademisierung im Sächsischen Landtag

Am 15. Januar 2024 nahmen Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen, und Prof. Dr. Annette Probst, 1. Vorsitzende des Fachbereichstags Therapiewissenschaften, an der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Landtag in Dresden teil.

Die Einladung erfolgte als Reaktion auf den offenen Brief des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen an das Bundesministerium für Gesundheit, der auch den entsprechenden Ländergremien zugegangen war.

Am 15. Januar 2024 nahmen Prof. Dr. Bernhard Borgetto (links im Bild), Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen, und Prof. Dr. Annette Probst, 1. Vorsitzende des Fachbereichstags Therapiewissenschaften (rechts im Bild), an der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Landtag in Dresden teil.

Die Einladung erfolgte als Reaktion auf den offenen Brief des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen an das Bundesministerium für Gesundheit, der auch den entsprechenden Ländergremien zugegangen war.

Nutzen der hochschulischen Ausbildung dargestellt und Fragen beantwortet

Nach einem einleitenden 15-minütigen Vortrag von Prof. Borgetto zu den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrats und den Hintergründen der Forderung nach einer Vollakademisierung der Therapieberufe (Folien zum Download), stellten sich die Vertreter des Bündnisses den Fragen der Ausschussmitglieder. Diese bezogen sich auf vielfältige Aspekte rund um die Vollakademisierung. Den Nutzen der Vollakademisierung hat keiner der Ausschussmitglieder während der Sitzung in Frage gestellt.

Auch die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping (SPD), nahm mit dem zuständigen Referatsleiter an der Ausschusssitzung teil. Sie sorgte sich, dass die einzurichtenden Studiengänge ähnlich wie in der Pflege nicht ausreichend ausgelastet sein könnten. Mit dem Hinweis, dass solche Erfahrungen in den Therapiestudiengängen bislang nicht vorlägen und es zudem Möglichkeiten gäbe, die Studiengänge entsprechend attraktiv zu gestalten (Aufwandsentschädigungen für Praktika in Versorgungseinrichtungen, Autonomiezuwächse, Kompetenzsteigerungen) und dies auch zu kommunizieren, begegneten die Bündnisbeteiligten der Sorge der Ministerin positiv.

Machbarkeit und Nutzen im Fokus

Zentrale Punkte des Austausches waren die Finanzierung der Studiengänge, der Effizienzzuwachs durch qualitativ verbesserte und an zukünftige Anforderungen angemessene Versorgung sowie der befürchtete Therapeut*innenmangel durch die Vollakademisierung. Alle Fragen wurden in einer sachlichen und kritisch-konstruktiven Atmosphäre besprochen.

Außerdem wiesen die Bündnisbeteiligten auf die Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Einrichtung von bundeslandbezogenen Zentren für Forschung, Lehre und Versorgungssteuerung hin. „Der Austausch war ein voller Erfolg und sollte Vorbild für die jeweiligen Ausschüsse und Ministerien der anderen Bundesländer sein“, so das Fazit von Prof. Bernhard Borgetto.

 

Promotions-Stipendien: Berufsforschung Therapieberufe

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg (IAB) schreibt wieder sieben Promotions-Stipendien für Arbeitsmarkt-, Berufs- und Sozialpolitikforschung aus, dieses Jahr zum ersten Mal auch für qualitativ Forschende (siehe Anhang).

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2024, Förderbeginn ist der 1. Oktober 2024. Das Programm schließt neben der Betreuung der Dissertation und einer monatlichen Förderung von derzeit 1.600,- Euro spezifische Weiterbildungsmodule, die Förderung von Publikationen und Konferenzteilnahmen und u.U. gesondert vergütete praktische Forschungsmitarbeit ein. Die Einladung richtet sich an herausragende Graduierte aus Ökonomie, Soziologie und anderen Sozialwissenschaften, die sich empirisch mit für das Forschungsfeld des IAB relevanten Fragestellungen befassen. Qualitative und quantitative Ansätze sind willkommen. Arbeitssprache ist Englisch. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://iab.de/en/gradab/application/ .

Nachlese TherapieGipfel 2024 | Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen

Perspektiven gestalten – jetzt und über die Wahlperiode hinaus!

Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt und damit die Modellstudiengänge in den Therapieberufen ab 1. Januar 2025 entfristet. Bereits Ende Oktober hatte sich der Wissenschaftsrat klar für eine Stärkung der Wissenschaft in den Therapieberufen ausgesprochen. Mitte November gab es auch im Rahmen des TherapieGipfel 2023 Äußerungen, die auf eine zukunftsfähige Weichenstellung der Politik für die Zukunft der Therapieberufe hoffen lassen. Aus Sicht des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen müssen endlich entsprechende Gesetze folgen, die die Perspektiven einer vollständigen Akademisierung konkretisieren. Diese Perspektive muss bereits in dieser Legislaturperiode klar in den Blick genommen werden.

Nachlese TherapieGipfel zur Akademisierung

„Auch wenn wir uns als Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen mehr Klarheit und eine gemeinsame Perspektive zu den neuen Berufsgesetzen für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie gewünscht hätten und nach wie vor für erforderlich halten: Es gab auf dem diesjährigen TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände trotzdem Ansätze, die uns motivieren, nicht locker zu lassen und die Vollakademisierung für alle drei Therapieberufe weiterhin zu fordern“, betont Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen.

Am deutlichsten äußerte sich Saskia Weishaupt von BÜNDNIS 90/Die Grünen zur politischen Verantwortung der aktuellen Regierungsparteien: „Ja, die Teilakademisierung kann ein Transformationsprozess sein“, ordnete Saskia Weishaupt die aktuelle Diskussion im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem TherapieGipfel ein. Die Bundestagsabgeordnete hat außerdem die rhetorische Frage gestellt – Zitat: „Was ist denn die Lösung oder was stellen wir uns denn als Perspektive vor?  Ich glaube, das ist auch Aufgabe von Politik immer zu sagen, was ist denn unsere Vorstellung. Was ist denn in 10, 15, 20 Jahren. Wo wollen wir denn hin in der Versorgung?“ Und sie ergänzte in einem eindrücklichen Appell: „Das muss einem doch irgendwer erzählen können! Wir können [uns] doch nicht immer von Wahlperiode zu Wahlperiode hangeln (.) Ich glaube, wir müssen die nächsten zwei Jahre noch ganz gut nutzen, um einiges, was wir uns vorgenommen haben, hinzubekommen und den Leuten eine Perspektive zu geben.“

Aus Sicht des Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen muss die Perspektive das zentrale Ziel bei der Reform der Berufsgesetze sein: Ein verbindlicher und zeitlich begrenzter Zeitraum, in dem sich die berufsfachschulische Ausbildung hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung entwickelt. Das Bündnis geht da von 10 bis 15 Jahren aus, je nach Therapieberuf. Diese Transformationszeit ermöglicht es den Bundesländern erforderliche Strukturen und Studienkapazitäten auf- und auszubauen sowie die finanziellen Mittel dafür zu bündeln. Aber auch den Fachschulen und den dort Beschäftigten kann ein geregelter Transformationsprozess eine verbindliche Perspektive geben. Die Reform jetzt entscheidet über die Attraktivität der Therapieberufe von morgen und damit über eine modernisierte Patientenversorgung.

„Als Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen werden wir weiter gezielt auf die Entscheider*innen im Bund und in den zuständigen Landesministerien zugehen, um der historischen Chance für die Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und damit einer zukunftsfähigen Patientenversorgung die bestmögliche Perspektive zu geben“, untermauert Prof. Dr. Bernhard Borgetto den Gestaltungswillen der Bündnispartner.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de