Beschluss des Bundesrates am 14.10.2016 zur Modellklausel

Der Bundesrat hat in seiner 949. Sitzung am 14. Oktober 2016 beschlossen, zu dem Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten wie folgt Stellung zu nehmen:

Die im Bericht enthaltene Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit, die Modellregelung und Evaluation in den Berufsgesetzen der Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten um einen Zeitraum von zehn Jahren zu verlängern, ist abzulehnen. Die Verlängerung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren (2021) zu begrenzen.

Den Beschluss des Bundesrates (Drucksache 479/16) finden Sie hier.