Stellungnahme des HVG e.V. u.a. zum Kabinettsbeschluss „Verlängerung der Modellklausel für berufsqualifizierende Studiengänge für Therapieberufe“

Das Bundeskabinett hat am 17. August 2016 dem lang erwarteten „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zugestimmt (siehe dazu auch die  Pressemitteilung des BMG). Die Kabinettsfassung wird noch an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.

Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) e.V. hat am 19. August 2016 gemeinsam mit namhaften Berufs- und Schulverbänden eine Stellungnahme zu dem Kabinettsbeschluss über die Verlängerung der Modellklausel zur Erprobung berufsqualifizierender Studiengänge für Gesundheitsfachberufe veröffentlicht.

Obwohl das BMG im seinem Bericht den 25 durchgeführten Modellstudiengängen durchweg einen guten Erfolg bescheinigt, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, das Studium als reguläre Form der Berufsausbildung einzuführen, sondern verlängert die Modellklausel um 10 Jahre. Damit ist leider kein Problem gelöst, die Lösung wird auf später verschoben.

Der HVG und die Berufs- und Schulverbände überschreiben daher ihre Stellungnahme mit „Reaktion der Bundesregierung zur Modellklausel für berufsqualifizierende Studiengänge enttäuscht. Statt Fakten zu schaffen, soll die Modellklausel um 10 Jahre verlängert werden“.

Die Stellungnahme des HVG gemeinsam mit namenhaften Berufs- und Schulverbänden finden Sie hier.